Freizügigigkeitskonto: Wie können die Steuern bei Auszahlung minimiert werden?

Frage: Ich bin zur Zeit nicht berufstätig und werde im Juni dieses Jahres 60 Jahre alt. Auf einem Freizügigkeitskonto liegen rund CHF 1Mio Vorsorgegelder, die ich gerne beziehen möchte. Ich habe ein Miteigentum einer Liegenschaft mit meiner Frau, welche mit einer Hypothek belastet ist. Wie beziehe ich die Vorsorgegelder steueroptimiert?

Fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung können Sie über das Freizügigkeitskapital verfügen und es sich als Alterskapital auszahlen lassen. Bei der Besteuerung gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Gemeinden. Eine Optimierung kann nur durch einen Wohnortwechsel geschehen.

Es ist empfehlenswert, die Auszahlungen aufzuteilen. Damit wird die Steuerprogression gebrochen. Die einfachste Möglichkeit ist, einen Teil der Hypothek zu tilgen. Das müsste vor dem 60. Altersjahr geschehen denn danach kann die Auszahlung wiederum nur en Bloc bezogen werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, das Miteigentum Ihrer Frau zu übernehmen. Dann kann ein Teilbezug auch nach Alter 60 geschehen. Dies könnte das Steueramt allerdings als Steuerumgehung qualifizieren. Ein vorgängiges Gespräch mit der Steuerbehörde ist deshalb auf alle Fälle angebracht.

Einfacher wäre die Situation gleich bei Ausscheiden aus der Pensionskasse gewesen. Sie dürfen die Vorsorgeeinrichtung anweisen, das Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten zu verteilen. Die Saldierung kann dann in verschiedenen Steuerperioden erfolgen.

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