IV: Aufsicht und medizinische Beurteilung werden gezielt verbessert
13.10.2020 Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verbessert die Aufsicht und die Qualität der medizinischen Begutachtung, nachdem eine Analyse der aktuellen Situation vorgenommen wurde. Gemäss der Analyse muss das heutige System nicht grundsätzlich geändert werden, doch können die vorhandenen Instrumente gezielt verbessert werden.
Im Wesentlichen sollen folgende Bereiche angepasst werden:
– Die Zielvereinbarung mit den IV-Stellen mit neuem Schwerpunkt auf qualitative Zielsetzungen. Dabei sollen regelmässige Erhebungen zur Wahrnehmung des Prozesses bei den Versicherten stattfinden.
– Qualitätssicherung bei den medizinischen Gutachten: Ab 2022 wird die Vergabe von Gutachten transparent gemacht und die Begutachtungen mit Tonaufnahmen festgehalten. Weiter soll die aktuelle Rechtsprechung systematisch analysiert- und auf die Auswirkung auf den Vollzug der IV überprüft werden.
– Ein periodisches Monitoring der Vergabepraxis wird aufgebaut und die die Vergabe von Aufträgen für monodisziplinäre Gutachten nach dem Zufallsprinzip geprüft.