UVG – Koordination von zwei Löhnen über CHF 126`000.–

L.K. aus S.: Ich bin Geschäftsführer von zwei Unternehmungen, die mir selber gehören. Ich gebe mir aus jeder Gesellschaft je einen Lohn von CHF 150`000.– pro Jahr. Wie muss ich mich für Unfall absichern, damit ich mindestens je 80% Leistung erhalte.

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sieht für Angestellte Leistungen bis zu einem Maximallohn von CHF 126`000.– vor. Sie erhalten ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80% des versicherten Lohnes und in Koordination mit der Invalidenversicherung – nach einem Jahr – maximal 90%.

Diese Obergrenze ist absolut. Das bedeutet: Auch wenn Sie bei beiden Unternehmen für Unfall versichert sind und Prämien zwei Mal bezahlen, ist Ihr Versicherungsschutz bei Unfall maximal 90% von CHF 126`000.–, und zwar CHF 63`000.– von der einen Firma und nochmals so viel aus der Police des zweiten Geschäfts.

Wenn also ein Versicherungsschutz eingerichtet werden soll, der Ihren effektiven Lohn abdeckt, dann müsste im Rahmen eines UVG-Zusatzes (Z) ein Überschusslohn von je CHF 87`000.– zusätzlich versichert werden.

Dies gilt sinngemäss auch für Löhne, die jeweils tiefer als das gesetzliche Maximum sind. Wenn Sie sich als Geschäftsführer einen Lohn von je CHF 80`000.–  ausbezahlen, müsste ein UVG-Z mit einem Überschusslohn von insgesamt CHF 34`000.– eingerichtet werden.

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