Geschichte der beruflichen Vorsorge in der Schweiz

 

ca. 1850 Durch Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eingeführte Vorsorgeeinrichtungen, welche Leistungen bei Tod und Erwerbsunfähigkeit vorsahen
 1925 Bundesverfassung Durch die Aufnahme des Art. 34quarter in der Bundesverfassung erhält der Bund den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung einzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt eine Invalidenversicherung einzurichten.
1948 AHVG Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHVG) tritt in Kraft.
1959 IVG Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) tritt in Kraft.
1971 OR-Revision Revision des Arbeitsvertragsrechts (Teil des OR): Bestimmungen über die Personalvorsorge werden überarbeitet und in einem eigenen Unterabschnitt zusammengefasst. Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die Einführung einer Freizügigkeitsleistung.
1972 Bundesverfassung Das Dreisäulenkonzept wird in Art. 34quarter der Bundesverfassung verankert. Dabei wird die berufliche Vorsorge als 2. Säule in dieses Konzept integriert und als Ergänzung zur 1. Säule (AHV/IV) für obligatorisch erklärt. Damit wird die Grundlage für die Einführung einer obligatorischen beruflichen Vorsorge geschaffen.
1985 BVG Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) tritt in Kraft. Es stützt sich auf die bestehende Konzeption der beruflichen Vorsorge und führt neu eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge ein, welche für Arbeitnehmer obligatorisch ist.
Öffentlich-rechtliche Basis der bis anhin auf privatrechtlichen Grundlagen basierende Vorsorge.
1995 FZG Das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) tritt in Kraft.
1995 WEF Die Bestimmungen für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge treten in Kraft.
2000 Bundesverfassung Die neue Bundesverfassung tritt in Kraft. Das Dreisäulenprinzip ist in den Art. 111—113 verankert.
2003 ATSG Der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts tritt in Kraft. Er wirkt koordinierend und führt zu einheitlichen Begriffen und Verfahren in den verschiedenen Sozialversicherungen.
04/2004 BVG/BVV2 BVG-Revision(1): Transparenz in Bezug auf die finanzielle Lage und Führung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Information der Versicherten.
01/2005 BVG/BVV2 BVG-Revision (2): Angleichung Frauen und Männer, Senkung der Eintrittsschwelle, des Koordinationsbetrages und des Rentenumwandlungssatzes, Einführung einer Witwerrente, Anpassung der Rentenabstufung an diejenige der IV
01/2005  BVG  Sanierungsmassnahmen zur Behebung von Unterdeckungen von Vorsorgeeinrichtungen: Erhebung von Sanierungsbeiträgen und Unterschreitung des Mindestzinssatzes.
07/2005 EO-Revision Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Mutterschaftsurlaub).
01/2006 BVG BVG-Revision (3): Die steuerlich relevanten Bestimmungen, Begriff der Vorsorge und des versicherbaren Lohnes; Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung.
01/2007 Partnerschaftsgesetz Die eingetragene Partnerschaft wird der Ehe gleichgestellt.
05/2007 BVG Wechsel der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber.
06/2007 Personenfreizügigkeits-Abkommen Keine Barauszahlungen von BVG Austrittsleistungen wegen Wegzugs in ein EU/EFTA-Land.
01/2008 5. IV-Revision Vorsorgeeinrichtung kann Versicherten zur Früherfassung bei der IV melden.
01/2009 BVV2 Verbesserung des Versicherungsschutzes für atypische Arbeitnehmer.
01/2009 BVV2 Änderung der Anlagevorschriften.
06/2009 BVV2 Kollektiver Anspruch auf Wertschwankungsreserven bei Teilliquidation im Fall der Mitgabe von Barmitteln.
01/2010 FZG Anspruch auf Austrittsleistung nach frühestmöglichem Pensionierungszeitpunkt.
01/2011 ZPO und StPO Einheitliche Zivil- und Strafprozessordnung in der Schweiz.
01/2011 BVG Weiterversicherungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer.
01/2011 FZG Bessere Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital.
01/2011 BVV2 Einkäufe für Personen, die aus dem Ausland zuziehen.
01/2011 BVV2 Überversicherung nach Erreichen des Rentenalters.
08/2011
01/2012
BVG/BVV1/BVV2 Strukturreform: Governance-Bestimmungen und neue Aufsichtsstruktur.
01/2012 BVG Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen.
01/2012 ASA Verordnung über die Anlagestiftungen tritt in Kraft.
 01/2012 6a. IV-Revision Wiedereingliederung und provisorische Weiterversicherung.
01/2013 Art. 9 Kulturförderungsgesetz Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.
01/2014 BVG Art. 48 Abs. 2 Rechtsform von registrierten Vorsorgeeinrichtungen:
Genossenschaft ist für neu zu gründende VE keine zulässige Rechtsform mehr. Bisherige Vorsorgeeinrichtungen dürfen diese Rechtsform bis Auflösung oder Umwandlung weiterführen. Stattdessen kann eine VE als Einrichtung des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet werden.
01/2014 BVV2 Art. 48f Anforderungen an Vermögensverwalter:
Hohe Anforderungen in Bezug auf Qualifikation und Professionalität externer Vermögensverwalter. Arbeitgeber, die das Vermögen verwalten, sind keine externe Institutionen.
01/2014 VegüV Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (Umsetzung Minder-Iniatitive).
07/2014 BVV2 Neue Anlagevorschriften.
01/2017 ZGB Vorsorgeausgleich bei Scheidung.