Arbeitgeberbeitragsreserven

Arbeitgeber können ihre BVG-Prämien vorab in die Arbeitgeberbeitragsreserve einzahlen. Diese Beitragsreserven können als Instrument genutzt werden, um die Steuern entsprechend dem jeweiligen Geschäftsgang zu optimieren. Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Vorauszahlungen des Arbeitgebers für künftig geschuldete Beiträge separat verbucht. Die Einzahlung oder die Abbuchung im jeweiligen Geschäftsjahr erfolgt auf Anweisung der Geschäftsleitung. Die Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven ist […]