Steuerbefreiung der Vorsorgeeinrichtung

Vorsorgeeinrichtungen sind sowohl bei Bund und Kantonen steuerbefreit. Dies gilt auch für Einrichtungen, welche nur im über- oder ausserobligatorischen Bereich tätig sind, wie z.B. Wohlfahrtsfonds, Anlagestiftungen und Finanzierungsstiftungen. Die Steuerbefreiung betrifft nicht die Mehrwertsteuer, Stempelabgaben oder Verrechnungssteuern, welche auch von einer Vorsorgeeinrichtung bezahlt werden müssen. Quelle: Besteuerung Vorsorgeeinrichtungen: Art. 80 BVG

Stop Loss

Bei einer Stop Loss-Versicherung handelt um eine Überschaden-Versicherung für autonome Pensionskassen. Dabei werden Einzelschäden während eines Jahres aufaddiert. Übersteigen diese Schäden eine bestimmte Schadensumme (Selbstbehalt), so wird der übersteigende Betrag rückvergütet. Mit dem Stop Loss werden die Risikosummen Tod und Invalidität der einzelnen Versicherten gemäss Vorsorgereglement versichert. Eine kurzzeitige Invalidität ist nicht versicherbar. Die Berechnung der […]