AHV hat unschlagbares Preis-Leistungsverhältnis

Das Preis-Leistungsverhältnis der AHV ist unschlagbar gut: Die grosse Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz bekommt für jeden in die AHV einbezahlten Franken deutlich mehr Rente, als wenn das gleiche Geld auf einem Konto der privaten Vorsorge angespart würde. Dies zeigen Modellrechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Ein Ehepaar (Sie: Teilzeit-Verkäuferin, Er: Vollzeit-Bauarbeiter) mit zwei Kindern und einem versicherten Lohn von zuletzt 7400 Franken, hatte im Referenzjahr 2013 Anspruch auf eine AHV-Rente von 3510 Fr. pro Monat. Dafür bezahlte das Paar während dem gesamten Erwerbsleben 305’500 Fr. AHV-Beiträge. Hätte das gleiche Paar eine gleich hohe Rente privat ansparen müssen, wäre die Rechnung viel teurer ausgefallen: Die beiden hätten insgesamt 655’700 Fr. in eine dritte Säule stecken müssen. Statt nur 10.3 Prozent, hätten sie 22.5 Prozent des Lohnes für das Alter auf die Seite legen müssen.

Das viel bessere Preis-Leistungsverhältnis ist im genialen AHV-Finanzierungsmodell begründet. Neben der starken Solidarität zwischen hohen und tiefen Einkommen und der Berücksichtigung unbezahlter Familienarbeit in der Rentenberechnung, zählt die AHV ihre schlanke Verwaltung, die grosse Unabhängigkeit vom Gewinnstreben privater Anbieter sowie die Umlagefinanzierung zu ihren Trümpfen. Das gute Abschneiden der AHV ist auch das Resultat der schlechten Konditionen der Anbieter privater Vorsorgelösungen. Weil Banken und Versicherungen für ihre Aktionäre Gewinne erzielen müssen, werden die Versicherten über hohe Gebühren gemolken. Dies spüren die Versicherten auch in der beruflichen Vorsorge. Hier schneiden die Vorsorgelösungen der Lebensversicherungsgesellschaften weit schlechter ab als jene autonomer Pensionskassen.

Die AHV verfügt nicht nur individuell über ein einmalig gutes Preis-Leistungsverhältnis, sondern auch als Vorsorgesystem. Die Finanzierung ist stabil. Obwohl sich die Lebenserwartung stark erhöht hat und sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit 1975 mehr als verdoppelte, sind die Lohnbeiträge unverändert geblieben (je 4.2 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber). Nur einmal wurde ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Prozent für die AHV eingeführt.

Die Analyse des SGB zeigt es deutlich: Zur Abdeckung elementarer sozialer Risiken, wie etwa dem Alter, sind Sozialversicherungen Privatversicherungen weit überlegen. Im Hinblick auf die anstehende Debatte über die „Altersvorsorge 2020“ müssen Bundesrat und Parlament der sozialen und wirtschaftlichen Überlegenheit der Volksversicherung AHV Rechnung tragen. Statt – wie vorgeschlagen – geschwächt, muss die AHV gestärkt werden. Die AHV-Renten müssen der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt.

Quelle: Schweizer Gewerkschaftsbund SGB
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