APK gewinnt vor Bundesgericht

Die Aargauische Pensionskasse (APK) hat im Rechtsstreit mit der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg vor dem Bundesgericht weitgehend einen Sieg errungen. Die Gemeinde muss der APK eine Nachzahlung von 1,11 Mio CHF sowie Zins überweisen. Die Gemeinde war aus der APK ausgetreten.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der APK gegen ein Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes teilweise gut. Die Gemeinde muss auch die Gerichtskosten des Verfahrens von 15’000 CHF bezahlen. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Im Oktober 2013 hatte das Versicherungsgericht die Klage der APK gegen die Gemeinde grösstenteils abgewiesen. Die Gemeinde sollte lediglich 103’483 CHF nachzahlen, entschied das Gericht. Die Gemeinde akzeptierte das Urteil des Versicherungsgerichtes und überwies der APK die Summe.

Die Pensionskasse hatte von der Gemeinde per Klage jedoch eine Nachzahlung von 1,15 Mio CHF verlangt. Die Gemeinde im Bezirk Bremgarten war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse forderte die APK den Ausgleich des Fehlbetrages.

Das Bundesgericht hält es für unbestritten, dass der APK-Deckungsgrad im Zeitpunkt des Austritts der Gemeinde Ende 2007 73,9% betrug. Der versicherungstechnische Fehlbetrag belief sich demnach auf 1,637 Mio CHF, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichtes hervorgeht. Nach Abzug der Arbeitgeberreserve von 522’035 Franken verblieben 1,115 Mio CHF.

Der Rechtsstreit zwischen der APK und Rudolfstetten-Friedlisberg hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte die Gemeinde als Musterfall ein. Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Die Pensionskasse möchte von diesen ehemaligen Mitgliedern insgesamt 60 Mio CHF.

Quelle: NZZ
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