Berufliche Vorsorge – Mindestzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent

Guthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) werden auch 2015 zu einem Satz von mindestens 1,75 Prozent verzinst. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit der BVG-Kommission.

Eine Änderung des Mindestzinssatzes hielt die Landesregierung nicht für nötig. Eine Senkung sei trotz der gegenwärtigen Schwankungen im Aktienmarkt nicht angebracht, hiess es in der Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Und gegen eine Anhebung sprachen die tiefen Zinssätze.Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind von Gesetzes wegen die Rendite der Bundesobligationen und die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Rendite der Bundesobligationen blieben laut BSV zwar auf einem tiefen Niveau. Aktien und Liegenschaften dagegen entwickelten sich gut

Quelle: NZZ/SDA
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