Die Pensionskasse BVK erhält Gebühren in Millionenhöhe zurück

Jefferies und der Trick mit den Retrozessionen: Die US-Investmentbank muss der BVK Gebühren zurückzahlen.

Die amerikanische Investmentbank ­Jefferies muss der kantonalen Zürcher Beamtenpensionskasse BVK 20 Millionen Franken Gebühren zurückzahlen. Dabei geht es um verdeckte Kick-back-Zahlungen, sogenannte Retrozessionen. Damit endet ein langjähriger Rechtsstreit, der Ende letzten Jahres zugunsten der BVK entschieden wurde. Das Zürcher Handelsgericht hatte das Urteil bereits am 23. März gefällt, allerdings ohne Namensnennung der US-Investmentbank.

Die BVK geriet vor bald acht Jahren in die Schlagzeilen, als bekannt wurde, dass sich Daniel Gloor, der langjährige Chef der BVK-Vermögensverwaltung, bestechen liess. Das System mit den Retrozessionen bei Jefferies flog auf, weil nach Bekanntwerden der BVK-Korrup­tionsaffäre im Jahr 2010 alle Verträge der Pensionskasse mit Vermögensverwaltern überprüft wurden. Damals fiel auf, dass die BVK viel höhere Vermögensverwaltungskosten hatte als vergleichbare Kassen. Was im Falle Jefferies genau lief, geht aus dem Urteil des Handelsgerichts hervor, das dieser Zeitung vorliegt.

Am 4. Februar 2002 unterschrieben die BVK und Jefferies (Schweiz) einen Vertrag, mit dem die Bank beauftragt wurde, für die BVK ausländische Wandelanleihen im Wert von etwas über 600 Millionen Franken zu verwalten. Vereinbart wurden damals auch die Gebühren. Sie schienen auf den ersten Blick bescheiden. 30 Basispunkte für Anlagen bis 75 Millionen Franken. Wenn es um über 400 Millionen ging, nur noch 5 Basispunkte, so lauteten die Bedingungen. 100 Basispunkte entsprechen jeweils einem Prozent.

Jefferies reklamierte Gebühren

Allerdings hatte der Vertrag einen kleinen Zusatz. Wenn Jefferies mit dem Geld der BVK Finanzprodukte oder einen Fonds kaufte, was wiederum Gebühren verursacht, dann ging das auf Kosten der BVK. Jefferies (Schweiz) konnte nicht direkt an den Börsen in London und New York internationale Wandelanleihen kaufen, das taten die jeweiligen Tochtergesellschaften der Jefferies-Bank vor Ort. Diese stellten ihre Dienste ihren Schweizer Kollegen in Rechnung.

So weit, so gut. Dass bei solchen Geschäften Gebühren anfallen, ist normal. In einem zweiten Schritt floss aber ein Teil der in London und New York in Rechnung gestellten Dienstleistungen in Form von sogenannten Retrozessionen oder Kick-backs wieder an die Jefferies Schweiz zurück. Das ist zwar durchaus üblich und kann mit einer Art Mengenrabatt verglichen werden, nur stellt sich die Frage, wem diese Kick-backs gehören: der Bank oder dem Kunden?
Nun fliessen Gebühren in Höhe von 12,5 Millionen Franken an die BVK zurück. Hinzu kommen Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Millionen Franken.
Vor sechs Jahren hat das Bundesgericht diese Frage in einem aufsehenerregenden Urteil beantwortet: Banken müssen die Provisionen, die sie beim Verkauf von Finanzprodukten von Drittanbietern erhalten, an ihre Kunden weitergeben. Diese Forderungen verjähren nach zehn Jahren. Gemäss dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts gilt das auch für innerhalb des Jefferies-Konzerns ausgerichtete Transferzahlungen von London und New York an Jefferies Schweiz.

Was so klar scheint, war im vorliegenden Fall heftig umstritten. «Auf die Forderung der BVK auf sofortige Herausgabe von zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen eines beauftragten Vermögensverwalters wurde nicht eingegangen», schreibt die BVK in einer Stellungnahme. Erst weigerte sich Jefferies sogar, den Umfang der Kick-backs bekannt zu machen, obwohl sie dazu vertraglich explizit verpflichtet war, wie das Gericht feststellte. Daraufhin stellte die BVK unter neuer Führung 2011 ganz einfach die Zahlung von Gebühren ein. Erst dann gab Jefferies eine Liste mit Zahlungen in Höhe von total 9,6 Millionen Franken heraus. Doch diese war offensichtlich unvollständig. 2014 schob Jefferies Informationen über weitere Zahlungen von rund 2,5 Millionen Franken nach.

Das Urteil ist rechtskräftig

Dabei flog noch etwas anderes auf. Am 1. Oktober 2003 wurde der Auftrag zur Absicherung der Fremdwährungsrisiken an die Lehmann Partner Vermögensverwaltung (LPV) vergeben, dabei wurden sogenannte Vermittlungsprovisionen vereinbart. Der Gründer der LPV wurde am 26. November 2012 wegen Bestechung verurteilt. Er hatte Gloor mit 7 Prozent an den Einnahmen seiner Firma beteiligt. Eine abenteuerliche Geschichte. Der LPV-Gründer steckte Gloor das Geld jeweils in bar, versteckt in Couverts, auf dem Parkplatz vor dem Restaurant Aurelio in Zürich zu. Insgesamt kamen so 863 000 Franken zusammen. Dabei ging es nicht nur um die Fremdwährungsanleihen, sondern um alle Devisenabsicherungen, die LPV für die BVK tätigte.

Was das Verhältnis zu Jefferies betrifft, so floss auch ein Teil der Gebühren, die LPV für seine Dienste einkassierte, an Jefferies zurück. Auch diese muss Jefferies an die BVK auszahlen. Dabei geht es um den eher geringen Betrag von rund 300 000 Franken.

Insgesamt fliessen nun Gebühren in Höhe von 12,5 Millionen Franken an die BVK zurück. Hinzu kommen Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Millionen Franken. «Das Urteil ist rechtskräftig, das heisst endgültig», sagt BVK-Chef Thomas Schönbächler auf Anfrage. Jefferies-Sprecherin Sara Boyes wollte keine Stellung nehmen.

Quelle: Tages Anzeiger
04.04.2018