Die Umverteilung stoppen

Viele Pensionskassen setzen bei den künftigen Renten den Rotstift an. Dies sei unumgänglich, damit die Versicherten die Rentner nicht mehr länger quersubventionieren müssten, sagen Experten.

Die anhaltend tiefen Zinsen auf dem Kapitalmarkt machen den Pensionskassen zu schaffen. Sie verdienen nicht mehr genug, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren. Hinzu kommt, dass die Vorsorgeguthaben wegen der steigenden Lebenserwartung länger reichen müssen. Zahlreiche Vorsorgestiftungen haben deshalb die Berechnungsgrundlagen für ihre Leistungen angepasst. Sie senken den sogenannten technischen Zinssatz, mit welchem das für die Renten zurückgestellte Kapital verzinst wird. Und sie kürzen den Umwandlungssatz, mit dem die jährliche Rente aus dem vorhandenen Altersguthaben berechnet wird.

Bei den meisten Kassen macht die Senkung ein paar Zehntelprozente aus, einzelne gehen aber deutlich weiter. So setzt die Vorsorgestiftung des Rüstungs- und Technologiekonzerns Ruag den Umwandlungssatz 2017 auf einen Schlag von 5,8 auf 4,57 Prozent herab. Das bedeutet, dass ein Neurentner mit einem Vorsorgekapital von 100’000 Franken nur eine Jahresrente von 4570 Franken bekommt statt 5800 Franken wie bisher. Auch die Vorsorgeeinrichtung der Angestellten des Kantons Zürich, die BVK, und jene der Credit Suisse senken den Umwandlungssatz auf unter 5 Prozent, Letztere jedoch zeitlich gestaffelt. Zwar verlangt das Gesetz einen Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent. Solange aber eine Pensionskasse Leistungen erbringt, die über dem gesetzlichen Minimum liegen, sind Kürzungen erlaubt.

Höhere Beiträge

Damit die Einbussen für die Versicherten nicht zu drastisch ausfallen, hätten die meisten Kassen flankierende Massnahmen beschlossen, weiss Vorsorge­berater Martin Hubatka. Er verweist auf die BVK, welche die Kürzungen abfedert, indem sie die individuellen Sparguthaben der Versicherten ab 48 Jahren aufstockt. Zudem werden die Beiträge für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber erhöht. Bei der Ruag können die Versicherten von solchen Gutschriften nur träumen. Zwar garantiert die Kasse allen mindestens diejenige Altersrente, die sie bei einer theoretischen Pensionierung Ende 2016 nach den bisherigen Regeln erhalten hätten. Die verbleibende Lücke müssen die Versicherten mit höheren Beiträgen wettmachen.

Höhere Beiträge bei gleichzeitig sinkender Rente: Manche Versicherten fühlen sich nun doppelt zur Kasse gebeten. Experte Hubatka wendet jedoch ein: «Die Aktivversicherten müssen wissen, dass sie in den letzten Jahren die Rentenbezüger stark subventioniert haben. Sie mussten eine tiefere Verzinsung ihrer Sparguthaben in Kauf nehmen, damit genug übrig blieb, um die den Rentnern versprochenen Leistungen zu finanzieren.» Bei der Vorsorgestiftung BVK belief sich die Umverteilung 2015 auf insgesamt 440 Millionen Franken.

Die 2. Säule sei zwar eine Solidar­gemeinschaft, doch eine Quersubventionierung zwischen Aktiven und Rentnern sei nicht vorgesehen, sagt Christoph ­Ryter, Präsident des Pensionskassenverbands Asip. Die Idee sei vielmehr, dass jeder selber für sein Alter spare. Klar ist indes: An den bereits laufenden Renten lässt sich nichts ändern, sie sind garantiert. Umso dringender sei es nun, die bisherigen Fehler zu korrigieren und die Umverteilung zu stoppen. Angesichts der geringen Renditeaussichten auf den Kapitalmärkten sei dies jedoch nur möglich, indem man die Renten tiefer ansetze, sagt Ryter. «Die Guthaben der Versicherten verringern sich dadurch nicht und wachsen auch weiter an.»

Rückblickend müsse man feststellen, dass man früher hätte anfangen sollen, zu korrigieren. Dann, so Christoph Ryter, wäre die Umverteilung nicht so stark ausgefallen. Doch vor ein paar Jahren habe niemand vorhersagen können, wie sich der Finanzmarkt entwickle und dass die Zinsen für längere Zeit auf tiefem Niveau verharren würden. «Und so fehlte der Druck für Korrekturen», sagt Stefan Thurnherr, Pensionskassenspezialist des VZ Vermögenszentrums.

Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die Umverteilung zwischen Aktiven und Rentnern zu bremsen: mit dem Modell der geteilten Altersrente in einen fixen und einen variablen Teil. Das geht so: Die Pensionskasse garantiert 80 oder 90 Prozent der Rente, der Rest ist abhängig von der erzielten Rendite oder dem Deckungsgrad. Der Vorteil dieses Modells: «Die Rentner tragen die Last der tiefen Renditen mit, profitieren in jedem Fall aber auch von einer guten Performance», sagt Thurnherr.

Die Vorsorgeeinrichtung PKE der Energiebranche kennt die zweiteilige Rente seit 2014. Bislang habe man jeweils die vollen 100 Prozent an die Rentner auszahlen können, sagt Geschäftsleiter Ronald Schnurrenberger. Er ist überzeugt, dass sich mit variablen Rentenmodellen allzu rigorose Senkungen des Umwandlungssatzes vermeiden lassen. Dennoch sind sie bisher wenig verbreitet. Vor ein paar Jahren liebäugelte die SBB-Pensionskasse damit, sah dann aber davon ab. Neue Ideen brauchten in der 2. Säule immer etwas Zeit, meint Stefan Thurnherr. Er gibt dem Modell aber gute Chancen für die Zukunft.

PKE-Chef Schnurrenberger sieht für die Zurückhaltung vor allem psychologische Gründe: «Mit der variablen Rente durchbricht man das Versprechen für ein fixes Einkommen, das vielen wichtig ist.» Ähnlich sieht das B.R., Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat einer Pensionskasse: «Wenn schon die Guthaben der Versicherten kaum mehr verzinst werden und nun auch die Umwandlungssätze überall gesenkt werden, dann sollte wenigstens die Altersleistung voll garantiert sein.»

Nur für Neurentner

Schliesslich ändert auch ein variables Rentenmodell nichts an den bestehenden Leistungen, da es nur für künftige Rentner eingeführt werden kann. Die Vorsorgestiftung des Beratungsunternehmens PWC, die 2005 als Erste die Renten teilweise flexibilisierte, wollte dies unlängst auch mit Altrenten tun. Sie wurde dabei aber von der Stiftungsaufsicht gebremst. Der Fall liegt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Quelle: Tages Anzeiger

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *