Erlenbach muss nun doch die Pensionskasse wechseln

Der Bezirksrat Meilen hat entschieden: Der Gemeinderat Erlenbach darf nicht den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 24. Oktober für nichtig erklären, weil ein Wechsel der Pensionskasse doppelt so teuer kommt. Also doch: Erlenbach wechselt die Vorsorgeeinrichtung. Dies hat der Gemeinderat gestern in einem Communiqué mitgeteilt. Der von der Gemeindeversammlung am 24. Oktober beschlossene Wechsel von der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich zur Profond wird vollzogen, auch wenn dieser aufgrund eines Fehlers der Beratungsfirma 2,5 statt 1,22 Millionen Franken kostet.

Am 29. November sah es noch anders aus. Damals stellte der Gemeinderat wegen dieses «Grundlagenirrtums» die Nichtigkeit des Beschlusses der Gemeindeversammlung fest. Und er entschied, den Wechsel nicht zu vollziehen. Dieses Vorgehen nahm der Bezirksrat Meilen aus eigenem Antrieb unter die Lupe. Die Aufsichtsbehörde klärte ab, ob der Gemeinderat einen Beschluss der Gemeindeversammlung als nichtig betrachten dürfe.

Er darf nicht, urteilt nun der Bezirksrat. Selbst dann nicht, wenn der Gemeinderat offensichtlich die Gemeinde vor nicht erwarteten finanziellen Konsequenzen bewahren wolle. Ueli Hofmann (FDP), Präsident des Bezirksrats erklärt: «Es liegt zwar ein Irrtum vor, der aber sicher nicht dazu führen kann, einen rechtskräftigen Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben.»

Widerspruch vom Bezirksrat

Erlenbach reagiert enttäuscht: «Der Gemeinderat ist überrascht, dass es nicht möglich ist, einen auf falschen Grundlagen getroffenen Entscheid nicht zu vollziehen, wenn dieser nicht demokratisch ergangen ist und damit auch nicht mehr im Interesse und Nutzen der Bevölkerung liegt», teilt die Behörde mit. «Der Gemeindeversammlungsbeschluss vom 24. Oktober und damit der Wechsel von der BVK zur Profond muss nun vollzogen werden.»

Das lässt Ueli Hofmann nicht unwidersprochen. «Der Bezirksrat Meilen legt Wert auf die Feststellung, dass er mit seinem Entscheid lediglich den Beschluss des Gemeinderats Erlenbach vom 29. November aufgehoben hat.» Nicht richtig sei die Behauptung, der Gemeinderat «ist vom Bezirksrat gezwungen worden, die Pensionskasse zu wechseln.» Vielmehr habe der Bezirksrat «ausdrücklich darauf hingewiesen», auch mittels neuerlicher Gemeindeversammlung auf den Entscheid zurückkommen zu können. Erlenbach wechselt dennoch und kündigt an: «Weil der Wechsel wesentlich mehr kostet, prüft der Gemeinderat nun entsprechende rechtliche Schritte.» Im Klartext: Die Behörde klärt ab, ob sie sich mit einer Klage bei der Beratungsfirma finanziell schadlos halten kann.

Quelle: Der Landbote
08.12.2016

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