Männer bereiten den Pensionskassen Sorgen

Die Lebenserwartung der Männer steigt stärker als erwartet. Das hat Folgen – fürs Portemonnaie.

Dass die Schweizerinnen und Schweizer älter werden, damit haben sie gerechnet. Die Vorsorgeexperten hatten die Daten von 1,4 Millionen Erwerbstätigen und von knapp 1 Million Rentnern ausgewertet. Demnach lebt ein 65- jähriger Mann im Durchschnitt noch 19,77 Jahre; nur fünf Jahre früher waren es noch 18,93 Jahre gewesen. Etwas weniger stark steigt die Lebenserwartung der Frauen: mit einem Plus von 0,51 auf 21,93 Jahre.

Als die Experten aber die neusten Prognosen des Bundesamts für Statistik zur Hand nahmen, um auch die künftige Entwicklung der Lebenserwartung zu berechnen, erschraken sie. Die Prognosen wurden deutlich nach oben korrigiert und sagen insbesondere Männern einen stärkeren Anstieg der Lebenserwartung voraus – wie stark, lässt sich nicht näher bestimmen. Für Neurentner ist dies eine erfreuliche Nachricht, für ihre Pensionskassen weniger. «Wenn die Sterblichkeit weiter sinkt, wird es für sie teurer», sagt Vorsorgeexperte Michael Weidmann von der Beratungsgesellschaft Libera. Zusammen mit Experten von AON erstellt er alle fünf Jahre die ­sogenannten technischen Grundlagen BVG, aufgrund derer Pensionskassen ihre Entscheidungen treffen. Es ist absehbar, was der Befund für die Pensionskassen bedeutet: Weil die Rentner länger leben als bisher erwartet, benötigen sie bis zu zwei Prozent mehr Geld.

Jedem seine Sterbetafel

Das jedenfalls betrifft jene Vorsorge­einrichtungen, die bereits auf ein neues ­Modell umgestellt haben. Auf eines, das nach Ansicht von Fachleuten die Lebenserwartung zurzeit am präzisesten einzuschätzen vermag: die Generationentafeln. Anders als bei den Periodentafeln wird nicht nur erhoben, wie viele Männer und Frauen eines bestimmten Alters in einer beobachteten Periode sterben, es werden auch künftige Entwicklungen eingerechnet – absehbare Fortschritte in der Medizin etwa oder veränderte Arbeitsbedingungen. Und dies für jeden einzelnen Jahrgang. «Jeder Versicherte trägt nun gewissermassen seine eigene Sterbetafel mit sich», sagt Michael Weidmann. So könnten Pensionskassen besser abschätzen, wie viel Geld sie künftig benötigten. 2010 wurden erstmals mit den technischen Grundlagen BVG auch Generationen­tafeln ausgegeben.

Pensionskassen, die von Perioden- auf Generationentafeln umstellen, müssen mit einer höheren Lebenserwartung rechnen und ihr Vorsorgekapital für die Rentner um fünf Prozent erhöhen. Nun, nachdem das Bundesamt für Statistik die Prognosen aktualisiert hat, müssen sie die Lebenserwartung ein weiteres Mal nach oben korrigieren. Die Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge stellen es Pensionskassen frei, welches der beiden Modelle sie verwenden. Periodentafeln sind nach wie vor weit verbreitet, seit ein paar Jahren stellen Pensionskassen aber vermehrt auf Generationentafeln um, darunter auch etliche grosse Kassen wie jene der Migros.

Die nochmals höhere Lebenserwartung kommt für Vorsorgeeinrichtungen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Für sie ist es ohnehin schwierig, im Umfeld tiefer oder gar negativer Zinsen ihre Versprechen gegenüber den Versicherten einzulösen. Jede Kasse bestimmt einen Satz, zu dem sie das Kapital der Rentnerinnen und Rentner verzinst – den sogenannten technischen Zinssatz. Der als obere Grenze definierte Referenzwert liegt heute bei 2,75 Prozent. 2015 erwirtschafteten die Vorsorgeeinrichtungen im Mittel aber lediglich eine Rendite von 0,7 Prozent. Die Publica, die Pensionskasse des Bundes, schloss gar mit einem Minus von 1,9 Prozent ab. Manche Kassen verwenden deswegen ihre gesamten Anlageerträge für die Rentner – oder müssen sogar Geld bei den Erwerbstätigen abzwacken. Für Michael Weidmann ist deshalb klar: «Die Pensionskassen müssen reagieren.»

Umwandlungssatz sinkt weiter

Was tun die Pensionskassen? Gemäss Hanspeter Konrad, Direktor des schweizerischen Pensionskassenverbands, werden viele im Laufe des Jahres prüfen, ob sie wegen der neuen Entscheidungsgrundlagen ihren Umwandlungssatz und damit die künftigen Renten senken müssen. Lässt sich ein Arbeitnehmer pensionieren, wird sein Vorsorgekapital mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich seine Jahresrente aus der zweiten Säule. Für Pensionskassen, die nur die gesetzlichen Minimalleistungen gewähren, liegt der Umwandlungssatz zurzeit bei 6,8 Prozent.

In den vergangenen 13 Jahren ist der durchschnittliche Umwandlungssatz von 7,1 auf 6,2 Prozent gesunken. Etliche Pensionskassen haben laut Konrad beschlossen, diesen weiter zu senken, manche deutlich. Jene der CS etwa wird ihn bis 2025 von heute 6,054 Prozent auf 4,865 reduzieren. «Senkungen verlangen von beiden Seiten Opfer, von den Arbeitgebern und den Versicherten», sagt Konrad. Allerdings können nur jene Vorsorgeeinrichtungen den Umwandlungssatz senken, die freiwillig so hohe Leistungen erbringen, dass sie weiterhin die gesetzlichen Mindestleistungen erfüllen. «Das zeigt, wie wichtig die Vorlage Altersvorsorge 2020 des Bundesrats ist», sagt Konrad. Diese sieht unter anderem vor, dass der Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent gesenkt wird.

Jene Pensionskassen, die laut Weidmann «ihre Hausaufgaben gemacht» und den Umwandlungssatz schon auf der Basis von Generationentafeln festgelegt haben, sind nicht gezwungen, den Satz allein wegen der neuen Prognose erneut zu senken. Sie bedinge eine Senkung von etwa 0,1 Prozentpunkten. Handeln müssten aber jene, die einen komfortablen Deckungsgrad haben und ihren Versicherten zu unbekümmert hohe Leistungen versprechen.

Quelle: Tages Anzeiger

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