Mehr Flexibilität beim Rentenalter für Nidwaldner Kantonsangestellte

Die Regierung will es kantonalen Angestellten ermöglichen, bis 70 zu arbeiten. Zudem soll es möglich sein, Unterstützung bei frühzeitiger Pensionierung anzubieten.

Der Vorschlag der Nidwaldner Regierung sieht vor, dass es künftig für Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung möglich sein soll, das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus bis maximal zum 70. Altersjahr weiterzuführen. Ein Anrecht darauf besteht allerdings nicht. Die Mitarbeiter sollen im Gegenzug weiterhin bei der Pensionskasse versichert bleiben.

Es werde so für die kantonalen Angestellten attraktiver, länger als bis zum 65. Altersjahr zu arbeiten. Mit den Gesetzesanpassungen kann die kantonale Verwaltung laut der Regierung das Potenzial und die Erfahrung älterer Mitarbeiter verstärkter nutzen und ist so besser auf den sich abzeichnenden demografischen Wandel vorbereitet.
Kein genereller Anspruch mehr auf Übergangsrente

Der zweite Teil der sogenannten Teilrevision des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis und über die kanto­nale Pensionskasse regelt die Modalitäten für vorzeitige Pensionierungen. Ein genereller Anspruch auf eine Übergangsrente besteht demnach nicht mehr. Wer freiwillig vorzeitig in den Ruhestand tritt, hat keinen Anspruch auf Geld. Der Regierungsrat vertritt jedoch die Meinung, dass es auch künftig Möglichkeiten für eine vorzeitige Pensionierung brauche. Es soll eine AHV-Ersatzrente ausgerichtet werden können, wenn die Person das 62. Altersjahr vollendet hat und entweder schwerwiegende gesundheitliche Probleme vorliegen oder organisatorische Änderungen wie etwa Umstrukturierungen zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Der Regierungsrat plant, die Ersatzrente, die auf höchstens 60 Prozent der maximalen einfachen AHV-Altersrente begrenzt ist, als Einlage in die Pensionskasse auszurichten.

Anpassungen kommen gut an

In der Vernehmlassung wurden die Gesetzesanpassungen grösstenteils positiv bewertet. So ist die geplante Möglichkeit, die Pensionierung künftig längstens bis zum Erreichen des 70. Altersjahres aufschieben zu können, völlig unbestritten. Kritische Äusserungen gab es bei der vorzeitigen Pensionierung. Einige Vernehmlassungsteilnehmer lehnten die Abgangsentschädigung für vorzeitige Pensionierungen ab. Dies mit der Begründung, dass mit dieser Entschädigung etwa die vorzeitige Pensionierung gefördert würde. Kontroversen gab es bei den Kriterien für die Rente. Den einen sind sie zu starr, den anderen zu offen.
Kommission begrüsst neue Möglichkeiten

Aufgrund der laut dem Regierungsrat überwiegend positiven Vernehmlassungsantworten hält dieser am aufgezeigten Vorschlag fest. So scheine etwa die Möglichkeit, die Altersrente bis längstens 70 aufschieben zu können, einem Bedürfnis sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zu entsprechen. Zudem sei dies aufgrund der demografischen Entwicklung auch angezeigt.

Die Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) hält in ihrem Bericht fest, dass es bereits heute Möglichkeiten gebe, die Pensionierung flexibel zu gestalten. Diese Regelungen seien jedoch nicht ­attraktiv. Daher sei es richtig, Möglichkeiten zu schaffen, um wertvolle Mitarbeiter weiterbeschäftigen zu können. Auf der ­anderen Seite könne es auch sinnvoll sein, nicht mehr voll leistungsfähigen Mitarbeitern einen Anreiz zu bieten, sich frühzeitig pensionieren zu lassen. Dabei ist für die Kommission laut dem Bericht entscheidend, dass eine Abgangsentschädigung nur dann geschuldet sei, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst worden sei. Die Kommission unterstützt die vorgelegte Teilrevision der beiden Gesetze einstimmig.

Das Geschäft geht auf eine Motion der beiden SVP-Landräte Jörg Genhart (Stans) und Pius Furrer (Ennetbürgen) zurück, die der Landrat vor gut zwei Jahren gutgeheissen hatte. Die Motio­näre vertraten die Ansicht, dass der heutigen demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung mit einer flexibleren Gestaltung der Lebensarbeitszeit besser Rechnung getragen werden solle.

Quelle: Luzerner Zeitung
05.12.2017

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