Pensionskasse Apenzell Ausserrhoden – 16 Millionen für die Renten

Das Tiefzinsumfeld macht der Pensionskasse Appenzell Ausserrhoden zu schaffen. Deshalb soll der Umwandlungssatz erneut gesenkt werden. Für die beteiligten Arbeitgeber kommt das teuer zu stehen.Höhere Sparbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Millioneneinlagen und eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes: Die geplanten Massnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Pensionskasse Appenzell Ausserrhoden (PKAR) dürften noch für Diskussionen sorgen. Ein Element des Pakets, das auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, ist ein Zuschuss von sechs Millionen Franken der Arbeitergeber, die an der Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind. Gemäss dem Verteilschlüssel müsste beispielsweise der Kanton rund 2,2 Millionen Franken beisteuern, der Spitalverbund 1,1 Millionen Franken und die Gemeinde Herisau 537 000 Franken. Über diese Massnahme entscheiden der Kantonsrat und allenfalls das Stimmvolk. Eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse war bis Mitte Februar in der Vernehmlassung. Die drei anderen Vorschläge kann demgegenüber die Verwaltungskommission als oberstes Organ der PKAR selbst beschliessen.

Vorgesehen ist, mit den Einlagen der Arbeitgeber und der PKAR die durch die Reform entstehenden Einbussen bei den künftigen Rentnern auf höchstens drei Prozent zu begrenzen. Diese ergeben sich aufgrund der ab 2021 schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes auf 5,4 Prozent im Jahr 2023. Ein Beispiel: Hat jemand zu diesem Zeitpunkt ein Alterskapital von 100 000 Franken angespart, erhält er jährlich 5400 Franken als Rente. Mit dem seit 1. Januar 2014 gültigen Vorsorgereglement wurde die Reduktion des Umwandlungssatzes bis 2020 auf sechs Prozent beschlossen. Die bereits laufenden Altersrenten sind von der Senkung nicht betroffen. «Die Verwaltungskommission hat ein aus ihrer Sicht ausgewogenes Gesamtpaket ausgearbeitet», sagt Nathalie Teta-Ender, Geschäftsführerin der PKAR. Falls der Kantonsrat die Arbeitgeber zur Einlage verpflichte, werde auch die Pensionskasse eine einmalige Zahlung in Höhe von 10 Millionen Franken vornehmen. Diese finanziellen Mittel stammten aus den Reserven, sagt Teta-Ender.

18-Jährige müssen künftig Sparanteil leisten

Einen Beitrag zu Stabilität der PKAR müssen nebst den Arbeitgebern auch die Arbeitnehmer leisten. So sieht das Massnahmenpaket eine Erhöhung der Sparbeiträge bis Alter 42 um 0,75 Prozent des versicherten Jahreslohns vor. Wer 42-jährig und älter ist, muss künftig gar 1,25 Prozent mehr zahlen. Auf diese Weise wird bei der Pensionierung ein höheres Sparguthaben vorhanden sein, wodurch die Folgen des tieferen Umwandlungssatzes teilweise ausgeglichen werden. Dazu trägt auch eine weitere vorgesehene Änderungen der PKAR bei. Demnach sollen Arbeitnehmer bereits ab 18 Jahren mit dem Sparen für die Altersvorsorge beginnen. Heute liegt die Schwelle bei 25 Jahren.

Die PKAR ist seit 2014 selbstständig. Bei ihr versichert sind unter anderen die Kantonsangestellten, die Mitarbeitenden des Spitalverbunds, die Lehrkräfte an den Volksschulen und das Personal einiger Ausserrhoder Gemeinden. Ende 2015 betrug der Deckungsgrad 101 Prozent. Dies bedeutet, dass die künftigen Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung knapp gedeckt sind. Damit steht sie im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen gut da. Als Grund für den Handlungsbedarf nennt Nathalie Teta-Ender nebst der steigenden Lebenserwartung die anhaltende Tiefzinsphase auf dem Kapitalmarkt. Sie rechne auf absehbare Zeit weiterhin mit niedrigen Anlageerträgen. Weil der Umwandlungssatz zu hoch sei, gebe es eine Umverteilung von den aktiv Versicherten zu den Rentnern. Experten gehen von künftigen Umwandlungsverlusten bei der PKAR von drei bis vier Millionen  Franken jährlich aus.

Quelle: Tagblatt.ch
29.03.2017