Pensionskasse Kanton Solothurn – Trotz Mitgliederverlust gibt man sich kämpferisch

Die Verwaltungskommission nimmt Stellung zu einer Interpellation von SP-Kantonsrat Simon Bürki aus Biberist.

Wenn die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKSO) in den letzten zwei Jahren mehrere Mitglieder mit Anschlussvertrag verloren hat, dann kann ihr das nicht egal sein. Und es ist ihr auch nicht egal, wie die Antworten auf eine Interpellation von SP-Kantonsrat Simon Bürki (Biberist) deutlich machen.

«Selbstverständlich will die PKSO ihre Mitglieder behalten», unterstreichen die Verantwortlichen. Und: «Mit verschiedenen Massnahmen soll weiteren Austritten entgegengetreten werden.» Anstelle der Regierung antwortet die Verwaltungskommission der PKSO auf einen Grossteil der Fragen, die mögliche Folgen der Vertragskündigung von Anschlussmitgliedern zum Inhalt haben.

Seit Januar 2015 ist die Pensionskasse Kanton Solothurn als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert und trägt damit die Verantwortung für sämtliche strategische und operative Belange.

Strategieprojekt eingeleitet

«Mit dem Austritt von Anschlussarbeitgebern verschlechtern sich die Leistungen nicht,» hält die Verwaltungskommission zunächst einmal fest. Und zwar auch dadurch nicht, dass der heute gültige Anschlussvertrag es möglich macht, nur mit den aktiv Versicherten in eine neue Vorsorgeeinrichtung zu wechseln.

«Die Renten der dem austretenden Arbeitgeber zugeordneten Rentner sind grundsätzlich finanziert», heisst es. Die PK-Verantwortlichen sprechen weiter davon, dass derzeit ein neuer Anschlussvertrag in Vorbereitung sei, ohne allerdings auf die geplanten Inhalte einzugehen.

Um weitere Austritte wenn möglich zu verhindern, habe die Verwaltungskommission jetzt ein Strategieprojekt eingeleitet, lässt die Verwaltungskommission wissen. Dabei sollen unter anderem die «Bedürfnisse der Mitglieder genau analysiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden». Mehrere Anschlussmitglieder haben vor allem deshalb die PKSO verlassen, weil sie «andere Leistungsangebote oder Anlagestrategien suchten».

Eine neue, flexibler auf die Bedürfnisse der Anschlussmitglieder ausgerichtete Strategie, werde unter Umständen aber eine Anpassung des Pensionskassengesetzes nötig machen, gibt die Verwaltungskommission zu bedenken. Was die Organisationsform betrifft, sei eine Sammel- oder auch eine Gemeinschaftsstiftung möglich. An einer Arbeitgebertagung vom 30. August 2017 will die Pensionskasse den Austausch mit ihren Anschlussmitgliedern suchen.

Verzinsung des Altersguthabens

Ganz grundsätzlich unterstreicht die PKSO ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit privaten und öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Mit der im Jahr 2016 erzielten Anlagerendite von 4,2 Prozent etwa sei die Solothurner Pensionskasse im Vergleich zu anderen Vorsorgeeinrichtungen in der «oberen Hälfte» angesiedelt.

Wie die «Schweizer Pensionskassenstudie 2016» der Swisscanto Vorsorge AG aufzeigt, könne die PKSO bei den technischen Eckwerten namentlich im Vergleich mit anderen öffentlichen Kassen gut mithalten. Bei der Verzinsung des Altersguthabens allerdings lag die PKSO 2016 mit 1,25 Prozent (=BVG-Mindestzinssatz) unterhalb des Durchschnitts von 1,79 Prozent.

Konkret an die Regierung richtet Simon Bürki die Frage, ob es nicht Sinn machen würde, wenn diese einen «grösseren Einfluss» auf die PKSO haben würde. Schliesslich müsse der Kanton im Fall einer Unterdeckung der Kasse Sanierungsbeiträge auf den Löhnen der Arbeitnehmenden zahlen. Der Regierungsrat habe das «vom Bundesrecht vorgegebene Potenzial der Einflussnahme auf die PKSO weitgehend» ausgeschöpft, heisst es in der Antwort.

Quelle: Grenchner Tagblatt
29.03.2017

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