Pensionskasse: Regierung beantragt Einmaleinlage von 202,5 Millionen Franken

Die Regierung hat zu Handen des Kantonsrates die Botschaft zu einem Kantonsratsbeschluss über eine Einmaleinlage an die St.Galler Pensionskasse verabschiedet. Mit der Einlage von 202,5 Mio. Franken sollen die Kosten finanziert werden, die sich aufgrund der vom Stiftungsrat der St.Galler Pensionskasse erfolgten Reduktion des technischen Zinssatzes von 3.5 auf 3.0 Prozent ergeben. Bei der Beratung der Ausfinanzierungsvorlage im Jahr 2013 wurde in Aussicht genommen, dass die aktiven Versicherten nicht für diese Kosten aufkommen müssen.

Der Kantonsrat wird die Vorlage in erster Lesung in der Junisession 2016 beraten. Das Geschäft untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

In der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 stimmten die St.Galler Stimmberechtigten dem Gesetz über die St.Galler Pensionskasse zu. Gegenstand der Vorlage waren die Fusion der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Kantonalen Lehrerversicherungskasse, die rechtliche Verselbständigung, der Wechsel vom Beitrags- zum Leistungsprimat und die Ausfinanzierung der St.Galler Pensionskasse.

Ausfinanzierung und Versichertenbeteiligung im Jahr 2013

In der Folge leistete der Kanton St.Gallen der St.Galler Pensionskasse einen Ausfinanzierungsbeitrag von insgesamt 287,1 Mio. Franken. Mit diesem Beitrag wurden die per 31. Dezember 2013 bestehenden Unterdeckungen der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Kantonalen Lehrerversicherungskasse sowie die Kosten zur Wahrung des Besitzstands bei konstanter Leistung abgegolten. Die Versicherten beteiligen sich am Ausfinanzierungsbeitrag mit einem Viertel, das sind 71,8 Mio. Franken. Bereits bei der Beratung in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat wurde darauf hingewiesen, dass verschiedene Pensionskassenexperten den für die Berechnung der Ausfinanzierung massgebenden technischen Zinssatz von 3,5 Prozent als zu hoch einschätzten.

Technische Grundlagen per 1. Januar 2016 angepasst

Auf Empfehlung des Experten für die berufliche Vorsorge beschloss der Stiftungsrat der St.Galler Pensionskasse im April 2015, die technischen Grundlagen aufgrund exogener Faktoren anzupassen. Auf den 1. Januar 2016 wurden der technische Zins von 3,5 auf 3,0 Prozent gesenkt und die Generationentafel eingeführt.

Belastung für die Mitarbeitenden begrenzen

Im Rahmen der Beratungen des Kantonsrates in der Februarsession 2013 wies die Regierung darauf hin, dass den aktiven Versicherten verschiedene Mehrbelastungen auferlegt werden bzw. worden sind. So haben die Mitarbeitenden ab 2013 bedeutend höhere Beiträge an die Kasse zu leisten. Mit dem Erlass des Personalgesetzes ist zudem die Beitragspflicht um zwei Jahre ausgedehnt worden, indem der Übergang in den Ruhestand mit dem 65. Altersjahr erfolgt. Die Mitarbeitenden erhalten also die Rente zwei Jahre später und zahlen zwei Jahre länger Beiträge. Der Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat ist zudem schneller als geplant vorgenommen worden. Sodann haben sich die Mitarbeitenden in Form einer Versichertenbeteiligung am Ausfinanzierungsbeitrag zu beteiligen.

Diese grundsätzlichen Überlegungen haben nach wie vor Gültigkeit. Sie veranlassen die Regierung, in Berücksichtigung einerseits der damals gemachten Aussagen und anderseits der bereits bestehenden Belastung der aktiven Versicherten eine durch die Herabsetzung des technischen Zinses resultierende weitere Belastung der aktiven Versicherten einzugrenzen und eine entsprechende Einmaleinlage zu beantragen. Die Beteiligung des Kantons beschränkt sich auf einen Beitrag an die finanziellen Auswirkungen der Reduktion des technischen Zinssatzes. Weitere vom Stiftungsrat beschlossene Massnahmen, wie die Einführung der Generationentafel, fallen für die Ausrichtung einer entsprechenden Einlage und für deren Bemessung nicht in Betracht.

Keine Beteiligung der Gemeinden

Auf eine direkte Beteiligung der Gemeinden

an der Einmaleinlage von 202.5 Mio. Franken wird verzichtet. Diese Leistung des Kantons soll indessen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III im Kanton St.Gallen, die auch Auswirkungen auf die Gemeinden haben wird, berücksichtigt werden.

Quelle: Kanton St. Gallen
01.04.2016

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