Pensionskassenverband ASIP sagt mit Vorbehalten Ja zum beschlossenen Kompromiss und fokussiert sich im Abstimmungskampf auf einen Faktencheck!

ASIP-Mitgliederversammlung vom 12. Mai 2017: Altersvorsorge 2020

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP hat seine Mitglieder zur Reform der Altersvorsorge befragt. Dabei wurde die Haltung des Vorstands von über 80% der antwortenden Mitglieder unterstützt. Bezüglich Gesamtbeurteilung der Vorlage bewegen sich die Meinungen zwar innerhalb einer bestimmten Bandbreite: Mehrheitlich wird – teilweise mit Vorbehalten – zugestimmt; eine Minderheit lehnt, unter Betonung der zusätzlichen monatlichen CHF 70 für Neurentner und der umsetzungstechnischen Nachteile für die berufliche Vorsorge, die Vorlage aber ab. Aufgrund dieser Ergebnisse sagt der ASIP nach Abwägen der Vor- und Nachteile Ja zum beschlossenen Kompromiss.

Die Palette von Meinungen unter den ASIP-Mitgliedern lässt sich auf deren unterschiedliche Strukturen zurückführen. Die Meinungsvielfalt ist nachvollziehbar und zu respektieren. Es liegt in der Verantwortung jeder Pensionskasse, zu entscheiden, wie sie sich im Abstimmungskampf positionieren und in welcher Form sie ihre Versicherten informieren will.

Als unabhängiger Fachverband ist der ASIP Ansprechpartner für alle Akteure im Umfeld der beruflichen Vorsorge. Er wird sich daher keinem Abstimmungskomitee anschliessen. Gleichwohl wird sich der ASIP im Abstimmungskampf engagieren: Mittels einer primär im digitalen Bereich geführten Aufklärungs- und Faktencheck-Kampagne wird er die Vor- und Nachteile (Chancen/ Risiken) der Vorlage sowie die Konsequenzen bei einem Ja und bei einem Nein aufzeigen.

Der ASIP setzt sich zum Ziel, das Verständnis bezüglich Vorsorgefragen zu verbessern und gleichzeitig Falschinformationen entgegenzuwirken. Wichtig für den ASIP ist eine ausgewogene und fachlich fundierte Meinungsbildung der Stimmbevölkerung. Dreh- und Angelpunkt bleibt die schon bestehende Website www.dringendereform.ch.

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ist heute schon klar, dass die Herausforderungen in der Altersvorsorge gross bleiben. Für den ASIP steht insbesondere die langfristige Stabilität der beruflichen Vorsorge im Zentrum. Dafür will er sich auch in Zukunft einsetzen.

Der ASIP-Vorstand begrüsste den zustimmenden Entscheid des Parlamentes. Er beurteilte die Reform stets als notwendig und dringend. Das Fundament unserer Altersvorsorge ist intakt, muss aber an die veränderten demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. In diesem Sinn hat sich der ASIP auch konstruktiv im Gesetzgebungsprozess eingebracht. Die Politik kann allerdings nicht beliebig an verschiedenen Stellschrauben drehen, ohne gleichzeitig die Stabilität des Systems zu gefährden. Der ASIP erachtet es deshalb als notwendig, das richtige Drehmoment zu finden. Bei einer zu starken Drehung kann nämlich die Akzeptanz des Systems Schaden nehmen. In diesem Spannungsfeld standen Bundesrat und Parlament bei der Beratung und Beschlussfassung der Vorlage «Altersvorsorge 2020». Jetzt kann das Volk am 24. September 2017 darüber befinden. Das gibt dem Schweizerischen Pensionskassenverband die unbedingt zu nutzende Möglichkeit, mit den Stimmberechtigten über unser Vorsorgesystem zu diskutieren (vgl. dazu www.asip.ch.

Ein Projekt dieser Grössenordnung hat immer Vor- und Nachteile, welche sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind. Im Rahmen einer gemeinsamen Revision von AHV und BVG können jedoch Themen diskutiert werden, die, wie die letzten 20 Jahre gezeigt haben, als Einzelvorlagen kaum mehrheitsfähig sind und vor dem Souverän keine Chance haben. Im Fokus stehen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6% mit kurz- und langfristig wirkenden Ausgleichsmassnahmen, das gleiche Referenzalter 65 für Mann und Frau, verbunden mit einer Flexibilisierung der Pensionierung zwischen 62 (60) und 70, sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV. Zu glauben, bei einem Nein wären alle diese Punkte rasch umsetzbar und mehrheitsfähig, entbehrt jeder Grundlage, ist unrealistisch und weltfremd. Es braucht jetzt eine Lösung!

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für 935 Pensionskassen. Er vertritt über seine Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 550 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

An der Befragung haben 188 Mitglieder teilgenommen. 159 Mitglieder haben sich für die Vorlage (davon 60 mit gewissen Vorbehalten) und 29 dagegen ausgesprochen.

Weitere Auskünfte:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf); 022 949 19 19; roulet@ccb.ch
Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich); 043 243 74 15; konrad@asip.ch

Quelle: www.dringendereform.ch
12.05.2017