PK-Solothurn: Pensionierte Staatsangestellte ziehen vor Bundesgericht

Pensionierte der Kantonalen Pensionskasse erhalten mit dem neuen Pensionskassengesetz keinen Teuerungsausgleich mehr auf ihre Renten. Sie wollen aber den ganzen Teuerungsfonds von 137,6 Millionen Franken und reichen Beschwerde ein.

Mit 59 Prozent hat sich das Stimmvolk Ende September für das neue Pensionskassengesetz ausgesprochen. Damit wird in erster Linie die Ausfinanzierung der Deckungslücke von 1,1 Mrd. Franken geregelt. Anfang Oktober wurde der Entscheid mit der Publikation im Amtsblatt rechtsgültig. Wie diese Zeitung exklusiv erfahren hat, reicht der Verband der Pensionierten der Kantonalen Pensionskasse jetzt Beschwerde ein – beim Bundesgericht sowie der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht.

Streitpunkt: 25 Mio. Franken

Noch immer stösst den pensionierten Staatsangestellten sauer auf, dass ihnen als Ausfinanzierungs-Beitrag der Ausgleich der Teuerung auf den Renten gestrichen worden ist. «Der Teuerungsausgleich war nie eine Luxuslösung und seit Beginn der staatlichen Pensionskasse immer ein Bestandteil des Gesamtpakets», ist Verbands-Präsident Rolf Neuenschwander überzeugt. Der politische Entscheid, diesen künftig nicht mehr zu gewähren, lässt sich freilich mit juristischen Mitteln nicht bekämpfen. Das wissen die Pensionierten sehr genau. Ins Visier nehmen sie vielmehr den Teuerungsfonds, in dem sich derzeit 137,6 Mio. Franken befinden.

Dieser Fonds wurde seinerzeit ins Leben gerufen, weil die Teuerungsbeiträge von Arbeitgebern und aktiv Versicherten höher ausfielen als die effektiv auszugleichende Teuerung. Der Teuerungsausgleich ist jeweils im Umlageverfahren ausbezahlt worden, wie wir das von der AHV her kennen. Da in den vergangenen Jahren die Teuerung praktisch auf Null gesunken ist, generierten die fixen Beiträge der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite einen Überschuss, der in den besagten Fonds geflossen ist.

Mit dem neuen Pensionskassengesetz erhalten die Rentnerinnen und Rentner künftig keinen Teuerungsausgleich mehr auf ihre Renten. Sie haben aber Anspruch auf die weitere Ausrichtung der bisher aufgelaufenen Teuerungszulagen. Um diese Finanzierung sicherstellen zu können, ist die staatliche Pensionskasse mit dem neuen Gesetz verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Dafür sind Gelder in der Höhe von rund 112 Mio. Franken nötig, wie Berechnungen ergeben haben. Gespiesen werden diese Rückstellungen aus dem Teuerungsfonds, der per Ende 2014 aufgelöst wird.

So weit, so gut, damit können sich die Pensionierten anfreunden. Nicht aber damit, dass der Restbetrag von 25 Mio. Franken in die Sanierung der Pensionskasse fliessen soll, wie dies im neuen Gesetz festgehalten wird. Neuenschwander: «Wir fordern, dass der gesamte Teuerungsfonds den Rentnern zugute kommt». Alles andere wäre eine Zweckentfremdung. Bestärkt fühlt er sich durch ein Rechtsgutachten. «Wir haben gewisse Chancen, dass die geplante Verwendung der 25 Mio. Franken gegen Bundesrecht verstösst», begründet Neuenschwander den Gang vors Bundesgericht.

Ein «wohlerworbenes Recht»?

Hat sich das Finanzdepartement von den Juristen zu wenig gut beraten lassen? «Die Gesetzesvorlage ist als Ganzes durch die kantonale BVG- und Stiftungsaufsicht vorgeprüft worden», betonte gestern Jürg Studer, Rechtsdienst-Leiter im Finanzdepartement. Zu konkreten Beschwerdepunkten konnte er sich noch nicht äussern. Das Departement werde aber die Rechtsschrift der Pensionierten in den nächsten Wochen detailliert studieren.

Einen Anspruch auf die Fonds-Gelder hätten die Pensionierten namentlich, wenn es sich beim Teuerungsausgleich auf den Renten um ein «wohlerworbenes Recht» handelt. Dies aber bezweifelt Studer. Die strittigen 25 Mio. Franken sollen im Übrigen nicht in die eigentliche Ausfinanzierung fliessen, sondern im Sinn einer Wertschwankungsreserve verwendet werden. Und was, wenn die Pensionierten Recht bekommen? Dann reiche das Geld gerade mal, um während zweier Jahre einen Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent zu gewähren.

Quelle: az Solothurner Zeitung

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