Rettet ein technischer Kniff die Rentenreform?

Mit einem neuen Vorschlag sollen die Frauen sowie die GLP für eine Mehrheit gewonnen werden.
Allein der Name schreckt ab: Koordinationsabzug. Doch dieses technische Vehikel entscheidet nicht nur, wie hoch die Rente aus der zweiten Säule dereinst ausfallen wird. Der Abzug entpuppt sich nun auch als möglicher Schlüssel, wie die Altersreform im Parlament gerettet werden kann.

Grund genug, den Koordinationsabzug etwas genauer zu betrachten: Während jeder Arbeitnehmer über Lohnabgaben in die AHV einzahlt und nach der Pensionierung Anspruch auf eine Rente hat, ist das bei der beruflichen Vorsorge nicht der Fall. In der zweiten Säule (Pensionskasse) spart jeder

sein eigenes Altersguthaben an. Dies ist heute aber nur möglich, wenn der Lohn hoch genug ist. Denn Pensionskassen können vom Bruttolohn den Koordinationsabzug abziehen. Nur was danach vom Lohn übrig bleibt, ist versichert (siehe Grafik). Tiefe Einkommen, Teilzeitpensen und Personen mit mehreren Arbeitgebern sind durch diese Regel benachteiligt, weil sie keine oder nur eine sehr kleine zweite Säule aufbauen können.

Wie der Koordinationsabzug funktionieren würde

Langjähriger Streit um den Abzug

Seit Jahren wollen SP und Gewerkschaften den Koordinationsabzug abschaffen, um allen Erwerbstätigen dieselbe Chance zu geben, für das Rentenalter vorzusorgen. Das bestätigen Sozialpolitikerinnen wie Bea Heim (SO) und Silvia Schenker (BS). Und beide geben an, sie seien mit der Absicht die Altersreform angegangen, diese Ungerechtigkeit aus dem Weg zu räumen. In diese Richtung ging überdies auch der Vorschlag von Bundesrat Alain Berset. Doch nun, da eine rechts-bürgerliche Mehrheit des Nationalrats genau dies vorschlägt, lehnen sie es ab. Der Grund: Anstatt an der (ungeliebten) zweiten Säule herumzuflicken, hat der Ständerat einen Vorschlag ausgearbeitet, der die erste Säule stärkt: Für Neurentner soll die AHV um 70 Franken pro Monat aufgebessert werden. SP-Ständerat und Gewerkschaftsboss Paul Rechsteiner (SG) sagt, das Modell sei sozialer, weil es gerade bei tieferen Einkommen einen stärkeren Effekt hat als die minime Verbesserung der Pensionskasse.

Die doppelte Ungerechtigkeit

Obwohl er von einem «frauenfreundlichen» Ansatz spricht, überzeugen die 70 Franken den Frauendachverband Alliance F nicht. Co-Präsidentin Kathrin Bertschy (GLP/BE) sagt: «Wenn wir schon die Altersvorsorge reformieren, dann müssen wir auch den Koordinationsabzug endlich anpassen.» Denn Frauen seien überproportional von den Nachteilen in der zweiten Säule betroffen: Sie verdienen weniger und arbeiten häufiger Teilzeit. Der ursprüngliche Vorschlag des Ständerats habe die Frauen schlicht vergessen, so Bertschy. «Sie müssten länger arbeiten, ohne im Gegenzug etwas zu erhalten.»

Das Problem: Tieflohnbranchen wehren sich gegen die Senkung des Koordinationsabzugs. Denn das bedeutet teurere Löhne für Arbeitgeber und weniger Lohn für Arbeitnehmer. Darauf entgegnet Bertschy: «Dass der Lohn etwas tiefer ausfällt, ist kurzfristig gedacht.» Es werde vernachlässigt, dass zu jedem Franken, den ein Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzahlt, auch der Arbeitgeber einen Franken beisteuern muss. Genau deshalb sei der Status quo gegenüber Frauen doppelt unfair. Sie verdienen weniger und können kaum eine zweite Säule ansparen.

Zwei Fliegen mit einer Klatsche

Bertschy wirbt deshalb für eine Änderung, die nicht nur Teilzeitarbeit und tiefen Einkommen entgegenkommt, sondern alle Familienmodelle gleichberechtigt. Wenn der Koordinationsabzug kein absoluter Betrag mehr ist, sondern ein relativer (siehe Grafik), dann wird nicht mehr der Einverdienerhaushalt mit hohem Einkommen bevorzugt. Denn neu könnten zwei kleinere Einkommen gleich viel ansparen. Diesen Ansatz hat nun die Aargauer SP-Ständerätin Pascale Bruderer zusätzlich zum 70-Franken-Zustupf eingebracht. Sie sieht die Vorteile erstens in der Gleichbehandlung: Die Höhe des versicherten Lohns hängt nicht davon ab, ob jemand 50 oder 100 Prozent arbeitet. Zweitens sei die Umsetzung einfach.

Auch wenn möglicherweise noch darüber gestritten wird, ob der Abzug nun 25 oder 40 Prozent sein soll: Mit diesem Schachzug könnten die Frauen besser abgeholt werden, was gerade im Hinblick auf eine Volksabstimmung Sinn macht. Zweitens könnten Nationalrätin Bertschy und ihre Fraktion als Mehrheitsbeschafferin die Reform vor dem Absturz retten: Die sieben Stimmen der GLP haben im Nationalrat den Unterschied gemacht.

Quelle: Basellandschaftliche Zeitung
19.12.2016

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