Richtungsentscheide für eine Reform der Ergänzungsleistungen

Der Bundesrat hat erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Die Reform soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten, Schwelleneffekte reduzieren und die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI beauftragt, bis im Herbst einen Vorentwurf für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

Am 20. November 2013 hat der Bundesrat einen Bericht mit einer umfassenden Analyse der Kostenentwicklung und des Reformbedarfs bei den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV genehmigt und veröffentlicht. Auf dieser Basis und nach Konsultation der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Der Bundesrat hat darüber heute eine Aussprache geführt und die Stossrichtung der EL-Reform definiert.

  • Das Niveau der EL soll erhalten bleiben. Dadurch wird sichergestellt, dass die EL-Reform nicht zu einer Leistungsverschiebung in die Sozialhilfe, also nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kantone führt.
  • Die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge soll verbessert werden, um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren. Zu diesem Zweck sollen der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausgeschlossen, die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert und vereinheitlicht sowie die Freibeträge auf Reinvermögen – nicht jedoch auf selbstbewohnten Liegenschaften – gesenkt werden.
  • Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System sollen reduziert werden. Dafür sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und von hypothetischen Erwerbseinkommen geändert, die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden.

Mit diesen Verbesserungen will der Bundesrat erreichen, dass die breite Akzeptanz des EL-Systems erhalten bleibt und dass die Ergänzungsleistungen ihre Kernaufgabe, die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenzsicherung, auch in Zukunft uneingeschränkt wahrnehmen können.

Quelle: EDI/BSV
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