Umsetzung der Minder-Inititative: Abstimmungsmodalitäten widersprechen dem Geist der Initiative

Ethos veröffentlicht heute ihre erste Studie zur Umsetzung der Minder-Initiative parallel mit der Studie über die Vergütungen 2013 der Führungsinstanzen. Insgesamt sind die Unternehmen bezüglich ihrer Vergütungssysteme transparenter geworden. Die Umsetzungsverordnung zur Minder-Initiative (VegüV) lässt den Verwaltungsräten jedoch Spielraum für Abstimmungsmodalitäten, die oft nicht im Einklang mit dem Geist der Minder-Initiative stehen. Vor allem können Ethos und viele andere Aktionärinnen und Aktionäre nicht akzeptieren, dass prospektiv über die variable Vergütung ohne vernünftige Limite in den Statuten abgestimmt wird. Dies erklärt, weshalb die Abstimmungen über die mit der VegüV in Zuhammenhang stehenden Statutenänderungen in diesem Jahr oft stark umstritten waren.

Die Generalversammlungen 2014 der in der Schweiz kotierten Unternehmen waren von der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Unternehmen (VegüV) geprägt, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, nachdem die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» im März 2013 angenommen worden war. Die VegüV lässt den Unternehmen eine Frist bis Ende 2015 für die Anpassung ihrer Statuten an die Vorschriften der Verordnung sowie die Durchführung einer bindenden Abstimmung über die Gesamtvergütungsbeträge der Führungsinstanzen. In ihrer Studie zur Umsetzung der VegüV zieht Ethos eine erste Bilanz über die bisherigen Fortschritte bei der Anwendung der Verordnung in den 150 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen.

Von den 136 der VegüV unterstellten Unternehmen haben dieses Jahr bereits 96 (70%) ihren Aktionärinnen und Aktionären Vorschläge für Statutenänderungen zur Vorgehensweise bei den Vergütungsabstimmungen unterbreitet. Dahingegen haben nur 29 Unternehmen (21%) eine bindende Abstimmung über die Gesamtbeträge der Vergütungen für den Verwaltungsrat oder die Geschäftsleitung durchgeführt.

Der Geist der Minder-Initiative wird oft umgangen

Die durchschnittliche Annahmequote bei den Statutenänderungen betrug nur 88%. Die Aktionärinnen und Aktionäre waren häufig nicht mit den Vorschlägen vieler Unternehmen für Statutenänderungen einverstanden, die der Absicht der Minder-Initiative widersprechen, wie z.B:

  • Die Abstimmungsmodalitäten sehen häufig vor, dass über die variablen Vergütungen prospektiv zu Beginn einer Bemessensperiode durch die Festlegung eines Maximalbetrags abgestimmt wird. Es wäre vorzuziehen, auf retrospektive Weise nach Ablauf dieses Zeitraums abzustimmen, wenn die Ergebnisse der Unternehmen bereits vorliegen.
  • Infolge des Verbots von Abgangsentschädigungen behalten sich mehr als die Hälfte der Unternehmen jetzt die Einführung von bezahlten Konkurrenzverbotsklauseln vor
  • Mehr als ein Drittel der Unternehmen können ihrem Verwaltungsrat variable, leistungsbezogene Honorare anstatt ausschliesslich fixer Honorare zuteilen.

Transparenz der Boni und der Beteiligungspläne muss verbessert werden

Ethos hat heute ebenfalls ihre jährliche Studie über die Vergütungen der Führungsinstanzen veröffentlicht. Im Jahr 2013 ist eine leichte Zunahme der Vergütungen der Führungsinstanzen der 100 grössten in der Schweiz kotierten Unternehmen festzustellen (+2%). Dies ist vor allem auf den Zuwachs der Vergütungen von 8% im Finanzsektor zurückzuführen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass diese Erhöhung geringer ausfällt als jene der Börsenkapitalisierung und der Gewinne.

Es ist festzustellen, dass die Verpflichtung, die Vergütungen den Aktionärinnen und Aktionären zur Abstimmung vorzulegen, viele Verwaltungsräte dazu veranlasst, transparenter zu werden und der Struktur ihres Vergütungssystems mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Es gibt jedoch noch Raum für Verbesserungen. So weigern sich z.B. noch immer ca. 40% der Unternehmen, die Höhe des Maximalbonus, der ausgezahlt werden könnte, mitzuteilen. Bei den langfristigen Beteiligungsplänen veröffentlicht die Hälfte der Unternehmen keine genauen Angaben über die zu erreichenden Leistungskriterien.

Im langfristigen Interesse der betroffenen Unternehmen empfiehlt Ethos allen Aktionärinnen und Aktionären, insbesondere den institutionellen Investoren, ihre neuen, durch die Umsetzung der Minder-Initiative gewährten Stimmrechte systematisch und verantwortungsbewusst auszuüben.
Quelle: Ethos
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