Und erneut droht der Absturz

3.2.2020

Zur Sanierung der zweiten Säule kursieren vier Vorschläge. Das sind schlechte Voraussetzungen, damit die Reform endlich gelingt.

Seit 15 Jahren versuchen Bundesrat und Parlament, die zweite Säule ins Lot zu bringen. Den ersten Versuch versenkte der Souverän 2010, weil Arbeitgeber und Bürgerliche dem Volk eine Rentenkürzung pur vorsetzten. 2017 scheiterte die von einer Mitte-links-Allianz gezimmerte Vorsorgereform am AHV-Zuschlag von 70 Franken. Das Nein herbeigeführt haben die FDP und der Arbeitgeberverband.

Beim nun laufenden dritten Versuch überliess der Bundesrat die Reformarbeit den Sozialpartnern in der Hoffnung, das Parlament winke dann einen breit abgestützten Kompromiss durch. Doch auch dieses Rezept ist zum Scheitern verurteilt. Die FDP lässt den ihr zugewandten Arbeitgeber­verband hängen, weil dieser sich mit den Gewerkschaften für einen sozial finanzierten Rentenausgleich von bis zu 200 Franken monatlich ausspricht. Die SVP macht auch nicht mit, und die CVP scheut sich, in der Volksabstimmung erneut mit der Linken eine Rentenreform verteidigen zu müssen.


Ein erneutes Scheitern wäre vor allem für Versicherte bitter, die in Tieflohnbranchen arbeiten. 


Als Alternative kursieren Reformvorschläge des Gewerbe- und Pensionskassenverbandes sowie ein drittes Modell von Detailhandel, Bau- und Bankenbranche. Sie alle versprechen den Versicherten ebenfalls, dass es zu keinen Renteneinbussen komme. Das Problem ist, dass dies der einzelne Stimmbürger im versicherungstechnischen Dickicht aus Umwandlungssatz, Koordinationsabzug und Beitragssätzen nicht überprüfen kann. Er muss es einfach glauben. Ob die Bürgerlichen so das Volk von einer Reform über­zeugen können, ist fraglich.

Der Rentenausgleich, wie ihn Arbeitgeber und Gewerkschaften vorsehen, ist hingegen ein nachvollziehbares Versprechen an die Versicherten in Franken und Rappen. Sollte auch der dritte Reformversuch scheitern, wäre dies vor allem für Versicherte bitter, die in Tieflohnbranchen arbeiten und eine zweite Säule haben, die nur das gesetzliche Minimum gewährt. Diese Pensionskassen werden zu Sanierungsfällen, wenn der zu hohe rentenbestimmende Umwandlungssatz nicht endlich reduziert wird. Den Schaden haben ohnehin schon benachteiligte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber.

Quelle: Tages-Anzeiger

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *