Vom Amt zur Stiftung: erfolgreiche Verselbstständigung und Ausblick der BVK

Die Verselbstständigung in eine privatrechtliche Stiftung ist mit dem Eintrag ins Handelsregister nun auch rechtlich vollzogen. Damit ist die BVK vollständig aus der kantonalen Verwaltung herausgelöst. Neu ist der aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat das oberste Organ der BVK.

Rechtlich wurde die Verselbstständigung durch die Fusion der bestehenden öffentlich-rechtlichen BVK mit der neuen BVK-Stiftung abgewickelt. Die Fusion wurde per 6. August 2014 im Handelsregister eingetragen. Damit wurde die bereits 2003 vom Kantonsrat beschlossene Änderung der Rechtsform der BVK in eine privatrechtliche Stiftung umgesetzt und die BVK vollständig aus der kantonalen Struktur herausgelöst. Als Folge der Entflechtung kann sich die BVK künftig ausschliesslich auf die Interessen der Versicherten und angeschlossenen Arbeitgeber ausrichten.

Komplexes Projekt erfolgreich abgeschlossen
«Die BVK hat den komplexen Prozess der Verselbstständigung mit Hochdruck vorangetrieben. Sie konnte als erste grosse öffentlich-rechtliche Pensionskasse in der Schweiz in eine privatrechtliche Stiftung überführt werden. Erstmals hat damit in der Schweizer PK-Landschaft eine als kantonales Amt geführte öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit einer Stiftung fusioniert», sagt Stiftungsratspräsident Bruno Zanella. «Als privatrechtliche Stiftung bietet die BVK Vorsorgeleistungen an, die optimal auf die Anforderungen öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Arbeitgeber und deren Personal ausgerichtet sind.»

Sehr gute Vorsorgeleistungen der BVK-Stiftung
Mit der Verselbstständigung kommt das vom Stiftungsrat beschlossene neue Vorsorgereglement per 1. September 2014 zum Tragen. Bruno Zanella: «Die BVK bietet auch als privatrechtliche Stiftung sehr gute Vorsorgeleistungen. Das alte und das neue Vorsorgereglement sind gleichwertig.» Das übergeordnete Recht und die damalige Praxis der öffentlich-rechtlichen BVK machten lediglich punktuelle Anpassungen in der Formulierung gewisser Bestimmungen notwendig. Zanella: «Der Stiftungsrat konnte deshalb das bestehende Reglement praktisch unverändert übernehmen.»

BVK bewirtschaftet Immobilien künftig selbst
Bislang wurden die von der BVK direkt gehaltenen Immobilien im Kanton Zürich durch die Kantag Liegenschaften AG bewirtschaftet. Diese ist voll im Besitz das Kantons Zürich, für den sie ebenfalls Liegenschaften bewirtschaftet. Die Herauslösung der BVK aus der kantonalen Verwaltung bewirkt, dass das Verhältnis zwischen der BVK und der Kantag gemäss Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) als «Rechtsgeschäft mit Nahestehenden» qualifiziert wird. Die Kantag und die BVK haben deshalb vereinbart, dass das für die BVK-Liegenschaften zuständige Personal einvernehmlich per 1. Oktober 2014 zur BVK wechseln kann. Damit wird das bestehende Fachwissen langfristig gesichert und die Bewirtschaftung kann direkter geführt werden. Durch diese Integration steigt der Personalbestand der BVK von 70 auf 120 Vollzeitstellen und die BVK-Geschäftsleitung wird auf diesen Zeitpunkt um Hansjörg Felix, den ehemaligen Geschäftsführer der Kantag, erweitert.

Die Integration der Immobilienbewirtschaftung bringt aus strategischer, betrieblicher und wirtschaftlicher Sicht Nutzen. Sie hat den entscheidenden Vorteil, dass die Immobilienbewirtschaftung voll auf die Bedürfnisse der BVK ausgerichtet werden kann. Dies ist vor allem in Ballungszentren mit Liegenschaften verschiedener Eigentümer und grösseren Leerbeständen von Bedeutung.

Finanzielle Situation verbessert
Die BVK konnte in den letzten Jahren den Deckungsgrad entscheidend verbessern. Per Mitte 2014 stieg der provisorische Deckungsgrad auf 98,8 %. Auch in Bezug auf die Performance wies die BVK die letzten Jahre stabile und gute Werte aus. Die BVK unternimmt zudem grosse Anstrengungen, die Vermögensverwaltungskosten niedrig zu halten. Seit diesem Jahr müssen alle Pensionskassen ihre Vermögensverwaltungskosten (TER) und Kostentransparenzquote nach den Vorgaben der Oberaufsichtskommission (OAK) ausweisen. Mit einer TER von 0,19 % und einer Kostentransparenzquote von 100 % schneidet die BVK im Konkurrenzvergleich überdurchschnittlich gut ab. Gemäss der Swisscanto PK-Studie 2014 betragen diese branchenweit im Durchschnitt 0,37 % resp. 97,1 %.

Retrozessionen werden konsequent zurückgefordert
Die BVK ist intensiv daran, die Offenlegung und Herausgabe von Retrozessionen zu erwirken. Sie hat bei 16 grossen Vermögensverwaltungen, Beratern und Depotbanken Verjährungsverzichtserklärungen eingeholt. Insgesamt wurden Retrozessionen von rund zwei Millionen Franken offengelegt. Die BVK hat mit dem Ziel der Rückforderung im laufenden Jahr erste Klagen eingereicht. Falls nötig folgen weitere Klagen. Alle Rückmeldungen der Geschäftspartner werden kritisch überprüft und bei Verdacht auf falsche Offenlegung weiter verfolgt. Darüber hinaus wird der Fokus auf Mandate nach ausländischem Recht sowie auf potenzielle Leistungszahler ausgedehnt.

Transparentes Stimmrechtsverhalten
Die BVK nimmt bereits seit fünf Jahren ihr Aktionärsstimmrecht in Bezug auf SMI-Unternehmen (Gross-unternehmen) aktiv wahr. Sie publiziert ihr Stimmrechtsverhalten schon vor den jeweiligen Generalversammlungen auf ihrer Webseite. Über das Stimmrechtsverhalten bei SMI-Unternehmen entscheidet der Anlageausschuss. Bei den anderen Schweizer Aktien übt die BVK ihr Stimmrecht basierend auf der Empfehlung eines Stimmrechtsberaters aus. Die Mitglieder des Anlageausschusses verfügen aber über ein Vetorecht.

Quelle: BVK

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