Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1%
04.11.2020 Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt bei 1%, dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 4. November entschieden. Begründet wird dieser Entscheid mit der grossen Stabilität der Märkte, insbesondere des SMI, welcher im Jahr 2019 einen Zuwachs von über 30% verzeichnen konnte. Auch in diesem Jahr liegt die Performance bis September bei 0.9%, zudem sei die Performance der Anleihen und der Liegenschaften weiterhin positiv.