Was bedeutet der Rentenreformplan des Bundesrates für die Pensionskassen?
Der Bundesrat will die Reformen der AHV und der zweiten Säule trennen. Die zweite Säule hat nur noch zweite Priorität. Doch die Pensionskassen können sich selber helfen.
Der Bundesrat will die Reformen der AHV und der zweiten Säule trennen. Die zweite Säule hat nur noch zweite Priorität. Doch die Pensionskassen können sich selber helfen.
Die Pensionskassen senken die Renten. Dagegen hilft ein Kapitalbezug – nun aber droht eine Beschränkung.
Die Oberaufsichtskommission nimmt Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stärker unter die Lupe. Die Einrichtungen sollten risikoorientiert geführt werden, sie haben allerdings auch ihre Stärken.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Nein-Parole zur Volksabstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 vom 24. September 2017 beschlossen. Die Arbeitgeber erteilen mit ihrem Votum einem unsolidarischen und unterfinanzierten AHV-Ausbau eine Absage.
Die Politik erhöht den Druck beim obligatorischen Sparen in der 2. Säule gleich zweifach. Erstens sollen wir mehr einzahlen. Zweitens sollen wir das Geld nicht mehr als Kapital, sondern nur noch als Rente beziehen.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Stiftungsrat der Sammelstiftung Provitas für die Folgen von verfehlten Anlageentscheiden haften soll. Dabei spielt auch der Fall Behring eine Rolle.
Sicherheitsdenken wird in der zweiten Säule oft mit Investitionen in solide Inlandobligationen gleichgesetzt. Das Risiko, wegen eines plötzlichen Zinsanstiegs Kapitalverluste zu erleiden, ist gross.
Den Versicherten drohen schmerzhafte Kürzungen bei den Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge. Ein Experte erwartet «ein dramatisches Jahr 2017».
Die Lage von privaten und institutionellen Sparern ist unerfreulich. Trotzdem ist das Schweizer Vorsorgesystem stabiler als viele andere in der Welt.
Bei der Reform der Altersvorsorge zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Die Sozialkommission des Ständerats hält am AHV-Zuschlag von 70 Franken fest. Ein Rentenalter 67 lehnt sie einstimmig ab.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im Jahre 2017 von heute 1.25% auf 1% zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Mein Mann und ich sind beide berufstätig und leben seit elf Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Wie können wir sicherstellen, dass wir bei der Pensionskasse nicht leer ausgehen, sondern geschützt sind? B.S.
Bei 1e-Vorsorgeplänen dürfen Versicherte die Anlagestrategie für Pensionskassenguthaben selber wählen. Solche Pläne könnten populär werden, doch bergen sie Risiken für die Kassen.
SP, Grüne und AL drängen darauf, dass der Kanton die nächstes Jahr wirksamen Einschnitte der Pensionskasse BVK abfedert. Die Regierung ist dezidiert dagegen.
Ein 2013 angepasster Standard zur Abbildung der beruflichen Vorsorge hinterlässt tiefe Spuren in Unternehmensbilanzen. Ändern Schweizer Konzerne deshalb Vorsorgepläne zum Nachteil von Versicherten?