Altersvorsorge 2020: Pensionskassenverband ASIP will Konzentration aufs Wesentliche

Der ASIP unterstützt die Stossrichtung der Reform Altersvorsorge 2020. Der Reformbedarf ist ausgewiesen, eine Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge dringend notwendig. Um die Altersvorsorge als Ganzes langfristig zu sichern, müssen die notwendigen Massnahmen in einer Gesamtbetrachtung und koordiniert schon heute eingeleitet werden. Es ist aber wichtig, das «Fuder» nicht zu überladen, die finanzielle Belastungs-fähigkeit der Bürger, Versicherten und Arbeitgeber nicht zu überfordern und die Verwaltungskosten der Pensionskassen nicht weiter aufzublähen. Die Reform, die insbesondere bei tiefen Löhnen zu einer Verbesserung führt, darf auf keinen Fall scheitern.

Der ASIP beantragt daher, basierend auf den Grundzielsetzungen der Reform, die Vorlage zu straffen und auf folgende konkrete Schwerpunkte zu fokussieren:

  • Einheitliches Rentenalter in der AHV und im BVG für Männer und Frauen (Referenzalter 65)
  • Flexibilisierung des Rentenbezugs inklusive Einführung des Teilrentenbezugs, jedoch ohne Anhebung des frühestmöglichen reglementarischen Rücktrittsalters von 58 auf 62
  • Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6.0%
  • Erhalt des Leistungsniveaus zum einen durch langfristige und zum anderen im Sinne einer Übergangsregelung durch kurzfristig wirkende Ausgleichsmass­nahmen
  • Vertiefte Prüfung der Herabsetzung der Eintrittsschwelle
  • Ausrichtung von Altersrenten durch die Auffangeinrichtung (in besonderen Situationen)
  • AHV: Sicherstellung der AHV-Finanzierung.

Im Vordergrund steht für den ASIP die Anpassung des Mindest-Umwand­lungssatzes an die erfreulicherweise weiterhin steigende Lebenserwartung und die Entwicklung der Kapitalmärkte. Gleichzeitig mit einer Senkung des Min­dest-Umwandlungssatzes ist aber sicherzustellen, dass das Verfassungsziel der «Fortführung der gewohnten Lebenshaltung» erreicht wird. Es braucht somit aus Optik des ASIP zwingend flankierende Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus. Der für die Übergangsgeneration vorgeschlagene zen­trale Mechanismus über den Sicherheitsfonds ist aber zu komplex, erhöht die Verwaltungskosten und führt zu falschen Solidaritäten. Der ASIP lehnt diesen Vorschlag ab und schlägt eine dezentrale, durch die Pensionskassen zu gewäh­rende Leistungsgarantie vor.

Keine weiteren Themen

Die aktuelle Vorlage umfasst verschiedene Vorschläge, welche die Reform unnötig überladen und den Erfolg gefährden. In der AHV geht es beispielsweise um heikle Leistungs- und Beitragsfragen (unter an­derem Anspruchsvoraussetzung und Höhe der Witwenrente, Anpassung der Beitragssätze von Selbstän­digerwerbenden), die jetzt nicht im Vordergrund stehen. Im BVG geht es um Vorschläge, welche nicht im Interesse der Versicherten liegen oder die Durchführung erschweren und letztlich zu nicht vertretbaren Mehrkosten führen. Für den ASIP sind diese Massnahmen im BVG nicht notwendig.

Fazit

Aus Sicht des ASIP ist die Gesamtbetrachtung im Sinne einer umfassenden Auslegeordnung und Darstellung der verschiedenen Handlungsoptionen bezüglich Leistungs- und Finanzierungsplänen gerechtfertigt, aber für den politischen Entscheidungsprozess herausfordernd. Aufgrund der sich stellen­den ökonomischen und demografischen Herausforderungen darf diese Reform jedoch auf keinen Fall scheitern. Eine Konzentration auf Schwerpunkte ist daher notwendig. Das Gesamtpaket ist noch­mals auf seine politische Tauglichkeit zu überprüfen und zu entschlacken.

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