Begünstigung für Pensionskassengeld frühzeitig regeln

Mein Mann und ich sind beide berufstätig und leben seit elf Jahren zusammen, sind aber nicht verheiratet. Wie können wir sicherstellen, dass wir bei der Pensionskasse nicht leer ausgehen, sondern geschützt sind? B.S.

Wahrscheinlich haben Sie in der Zeitung über den kürzlichen Bundesgerichtsentscheid gelesen, der viele Konkubinatspaare aufgeschreckt hat. Die Richter aus Lausanne hatten entschieden, dass es nicht genügt, den Partner im Testament als Alleinerben einzusetzen. Das Urteil schreibt vielmehr vor, dass ein unverheiratetes Paar der Pensionskasse melden muss, wenn im Todesfall der Hinterbliebene das PK-Geld bekommen soll. Gleichzeitig hatte das oberste Gericht die Beschwerde einer Frau abgewiesen, deren Partner im April 2014 verstorben war. Das Urteil zeigt, dass Sie als Konkubinatspartnerin in einem Todesfall deutlich schlechter gestellt sind als eine Ehefrau. Diese bekäme automatisch eine Rente von der Pensionskasse. Sie aber nicht.

In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, die Pensionskassenreglemente der Arbeitgeber von Ihnen und Ihrem Mann zu studieren. Dabei sollten Sie prüfen, ob und inwiefern die Kassen eine Lebenspartnerrente vorsieht und welches die Bedingungen dafür sind. In der Regel verlangen die Kassen, dass ein unverheiratetes Paar wenigstens seit fünf Jahren ununterbrochen zusammenlebt oder für gemeinsame Kinder der Unterhalt getragen wird. Sie können sich auch direkt an Ihre Pensionskasse oder Ihre Personalabteilung wenden. Diese verfügen meist über ein Formular, mit dem die Lebensgemeinschaft gemeldet und die Absicht, dass der hinterbliebene Lebenspartner im Todesfall des Versicherten eine Rente erhalten soll, kundgetan werden kann.

Wie das Bundesgerichtsurteil zeigt, ist es wichtig, dass die Meldung schriftlich vor einem Todesfall erfolgt ist. Ich rate Ihnen daher, nicht abzuwarten, sondern die Sache gleich in die Hand zu nehmen. Immerhin haben die meisten Leute den grössten Teil ihres während ihrer Lebenszeit angesparten Vermögens in der Pensionskasse. Es geht also um viel Geld. Darum ist es wichtig, dass man frühzeitig regelt, wer bei einem Todesfall begünstigt werden soll. Wenn Sie indes Fehler machen und die Lebensgemeinschaft nicht frühzeitig anmelden, laufen Sie Gefahr, das Geld zu verlieren.

Quelle: Tages-Anzeiger
07.07.2016