Bessere Renten für Langzeitarbeitslose

In den letzten Jahren wurde die Stiftung Auffangeinrichtung BVG des Bundes zu einem der wichtigsten Anbieter von Freizügigkeitskonten. Nun wird das Angebot für Langzeitarbeitslose verbessert.

Ein behäbiger Name und kaum beachtete Aufgaben: Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist das unbekannteste Sozialwerk des Bundes. Die Organisation hat den Auftrag, in jenen Bereichen der zweiten Säule zu wirken, in denen die vielen privat organisierten Vorsorgestiftungen nicht tätig sind. Ein wichtiger Bereich sind Vorsorgeleistungen für Arbeitslose. Die Stiftung übernimmt bei Bezügern von Arbeitslosengeld die Deckung der Leistungen bei Invalidität oder Todesfall im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Ausgesteuerte ältere Arbeitslose können ihren Versicherungsschutz bei der Auffangeinrichtung weiterführen, als gewöhnliche Versicherte. Allerdings: Bisher war es nicht möglich, eine Rente aus einem überobligatorischen Kapital zu beziehen. Dies solle sich ändern, erklärt Max Meili, Direktor der Auffangeinrichtung BVG.

Neu sind also Renten möglich, die über 5000 Franken im Monat liegen. Im Visier sind ältere Langzeitarbeitslose, die ein sonst erfolgreiches Berufsleben hinter sich haben. In einem halben Jahr soll dieses neue Angebot eingeführt werden. Die Kapitaläufnung und die Risikoabdeckung sind Dienstleistungen der Stiftung, die zunehmend auch Selbständigerwerbende in Anspruch nehmen sowie Personen, die ihr Anstellungsverhältnis aufgrund einer beruflichen Auszeit unterbrechen.
Immer mehr Kunden
Die Stiftung ist seit Jahren auf einem steilen Wachstumskurs. Der Bereich für Arbeitslose wächst und schrumpft zwar je nach Konjunktur. In anderen Sektoren tritt die Auffangeinrichtung aber als attraktiver Akteur auf, und die Klienten treten freiwillig bei. Wie dies auch Banken und Versicherungen tun, bietet die Auffangeinrichtung Freizügigkeitskonten an. In diese werden Pensionskassenguthaben eingezahlt, nachdem ein Arbeitsverhältnis und damit das Verhältnis zur entsprechenden Pensionskasse vorzeitig beendet worden sind. Bereits 2013 hatte im Geschäftsbereich Freizügigkeitskonten der Zustrom an Kapital einen Höchststand erreicht. Die Zahl der Konten war um 5,4 Prozent auf 854 770 angestiegen. Der Nettokapitalzufluss betrug eine halbe Milliarde Franken, das Total des verwalteten Vermögens belief sich auf 6,8 Milliarden. 2014 betrug der Zustrom bereits 1,67 Milliarden Franken. Für das Geschäftsjahr 2015 sind die Zahlen noch nicht veröffentlicht, es ist aber mit einem moderaten Zuwachs zu rechnen, nachdem der Zinssatz der Freizügigkeitskonten schrittweise von 1 auf 0,2 Prozent gesenkt worden ist. Der Zins liegt damit nicht mehr über dem Marktniveau.
Für den Zuwachs sind zwei Gründe verantwortlich. Zum einen lockten bisher der Zins und die verglichen mit vielen Banken weiterhin tiefen Gebühren zahlreiche Einzelpersonen, die ihr Pensionskassenkapital «zwischenparkieren», weil sie sich eine berufliche Auszeit gönnen oder sich selbständig machen. Zum anderen ist dieser Geschäftsbereich auch auf jene Arbeitnehmer ausgerichtet, deren Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung beendet wird, die ihrer Pensionskasse aber keine Angaben über das zukünftige Arbeitsverhältnis machen.

Nachrichtenlose Vermögen

In der jetzigen Tiefzinsphase wollten sich die Pensionskassen aber rasch von den nachrichtenlosen Guthaben trennen, und entsprechend strömten mehr Gelder in die Auffangeinrichtung, erklärt Meili. Als früher die Chancen auf dem Kapitalmarkt besser waren, zeigte sich die umgekehrte Tendenz.
Meili ortet bei vielen Arbeitnehmern eine Unkenntnis über das Pensionskassensystem. Daraus resultieren nicht nur die zeitweise in der Auffangeinrichtung deponierten Guthaben, sondern es ergibt sich auch das Problem langfristig nachrichtenloser Vermögen. Wenn zehn Jahre nach dem Erreichen des Pensionsalters der jeweiligen Versicherten und nach Recherchen ein Eigentümer eines Kapitals weiterhin nicht auffindbar ist, fliesst das Geld in einen Sicherheitsfonds – das passiert mit total 4,5 Millionen Franken im Jahr und somit eher selten. Im Fonds werden die Guthaben verwaltet, bis die Betroffenen 100 Jahre alt sind oder es geworden wären – dann wird das Kapital als Absicherung bei Insolvenz einzelner Kassen genutzt.

Quelle: NZZ
24.03.2016