Bundesverwaltung: Überbrückungsrente für eine vorzeitige Pensionierung gesenkt

Der Bundesrat hat im Hinblick auf die demographische Entwicklung und der höhere Lebenserwartung der Versicherten die Beiträge für eine frühere Pensionierung gekürzt. Mit dieser Kürzung der Arbeitgeberbeiträge wird der finanzielle Anreiz einer vorzeitiger Pensionierung verringert.

Die Beiträge des Bundes überbrücken die AHV-Rente der Beamten bis zur ordentlichen Pensionierung. Die Anpassung tritt per 1. August 2014 in Kraft und entlastet die Bundesfinanzen nach der Übergangsfrist von drei Jahren um rund 20 Millionen Franken. Der Bundesrat hat die Beiträge im Hinblick auf die demographische Entwicklung und der höhere Lebenserwartung der Versicherten gekürzt. Mit dieser Kürzung der Arbeitgeberbeiträge wird der finanzielle Anreiz einer vorzeitiger Pensionierung verringert.

Mit einem Teil dieser Mittel wird beabsichtigt, Begleitmassnahmen zur Abfederung des technischen Zinssatzes zu finanzieren.

Die Arbeitgeberbeteiligung beträgt bei unter 62-Jährigen noch 5%. Ebenfalls reduziert wird die Beteiligung in der Altersgruppe der 62 bis 64-Jährigen und hängt zudem von der Lohnklasse ab.

Prozentuale Beteiligung des Arbeitgebers an die Finanzierung der Überbrückungsrente

Die neue Regelung wird in die Bundespersonalverordnung integriert und angepasst. Neu sind im Rahmen von Umstrukturierungen und Reorganisationen Frühpensionierungen erst ab dem alter von 60 Jahren möglich. Bislang waren es 55 Jahre. Zudem müssen die Mitarbeitenden zehn Jahre in der Bundesverwaltung angestellt gewesen sein. Anpassungen sind auch in den ausführenden Bestimmungen für die Fälle vorgenommen worden, bei welchen die Kriterien zur vorzeitigen Pensionierung nicht erfüllt werden. Diese wurden nun klarer ausgeführt und helfen, schwierige Situationen in personalrechtlicher Hinsicht einfacher zu handhaben.

Der Entscheid des Bundesrates ist nachvollziehbar. Unklar bleibt, wie hoch die Kostenreduktionen tatsächlich ausfallen. Bei einer Pensionierung der älteren Mitarbeiter mit höherer Vergütung und hoher Sozialleistungen müssten die Kostenreduktion durch den Ersatz durch jüngere Mitarbeiter in die Überlegungen mit einbezogen werden. Unklar bleibt zudem, wie die Mittel von 20 Millionen jährlich für die Begleitmassnahmen zur Abfederung des tieferen technischen Zinssatzes aussehen sollen.

Autor: Nicola Meier Quelle: Bundesverwaltung

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