Die Pensionskassen-Sanierung für die Uni-Mitarbeitenden ist ein sehr technisches Geschäft. Weshalb soll ich als Baselbieter Stimmbürger am 5. Juni an die Urne?

Am Beitrag des Kantons Baselland ans Vorsorgewerk für die Uni-Mitarbeitenden hängt weit mehr als die 15 dafür eingesetzten Millionen Franken. Sagt das Baselbieter Volk am 5. Juni Nein, so ist der 80-Millionen-Deal nichtig, den die Regierungen beider Basel im vergangenen Oktober ausgehandelt haben. Basel-Stadt leistet Entlastungszahlungen über 80 Millionen Franken (vier Tranchen à 20 Millionen von 2016 bis 2019) an den Landkanton. Letzterer verpflichtet sich im Gegenzug, die partnerschaftlichen Verträge zur Universität und zu gemeinsam subventionierten städtischen Kulturinstitutionen unangetastet zu lassen. Bestandteil der Verpflichtung ist zudem ein Ja des Landkantons zu Investitionen in den ETH-Standort Basel, zu Subventionen ans Schweizerische Tropeninstitut, das neu in Allschwil angesiedelt sein wird und eben zu Beiträgen an die Pensionskassensanierung der Uni-Mitarbeitenden.

Hat die Vorlage also den Charakter einer Grundsatzabstimmung über die Partnerschaft mit Basel-Stadt?

Das kann man so sehen. SVP-Präsident Oskar Kämpfer, Kopf hinter dem Referendum gegen den Landratsbeschluss, hat im Abstimmungskampf zwar ausschliesslich Argumente ins Feld geführt, die aus seiner Sicht gegen die Beiträge an die Pensionskasse sprechen. Mögliche Konsequenzen der Abstimmung wie das Scheitern des 80-Millionen-Deals seien von der Regierung so gewollt, betonte Kämpfer. Es wird kaum bestritten, dass das Ergebnis vom 5. Juni Auswirkungen auf die weiteren partnerschaftlichen Verhandlungen zu zahlreichen Dossiers hätte. Ein Nein könnte mittel- bis langfristig gar das Ende der gemeinsamen Trägerschaft bei der Uni und der gemeinsamen Subventionierung von Kulturinstitutionen bedeuten.

Wie würde sich ein Nein am 5. Juni finanziell für Baselland auswirken?

Die kurz- bis mittelfristigen Folgen auf die Baselbieter Staatskasse wären zweifellos negativ: Für 2016 fallen dann Einnahmen über 20 Millionen Franken aus Basel weg, ohne dass sich Kosten einsparen lassen. Auch 2017 bliebe der Nettoeffekt deutlich negativ, da den 20 Millionen weggefallenen Einnahmen bloss drei Millionen gesparte Pensionskassenbeiträge gegenüberstehen. Die Pensionskassen-Vorlage belastet Baselland in den Jahren 2017 bis 2021. Spannend wirds 2018: Dann könnte sich die – mögliche – Kündigung des Kulturvertrags mit Basel-Stadt erstmals positiv auf den Baselbieter Staatshaushalt auswirken. Die Zahlungen aus der Kulturvertragspauschale liegen derzeit bei 10 Millionen pro Jahr. Richtig einschenken würden aber erst substanzielle Entlastungen durch eine Kündigung des Uni-Vertrags. Und dies ist erst per Ablauf der Leistungsperiode 2018 bis 2021 möglich.

Zurück zum Pensionskassen-Geschäft: Weshalb ist die Sanierung überhaupt nötig?

Das Vorsorgewerk der Universität Basel, das der Pensionskasse Basel-Stadt angeschlossen ist, kämpft wie viele andere Pensionskassen mit sinkenden Renditen. Die Pensionskasse für die Uni-Mitarbeitenden unterscheidet sich diesbezüglich nicht von anderen Vorsorgewerken. Die anstehende Sanierung wird zur Hälfte von den Uni-Angestellten selbst übernommen. Dadurch sind sie materiell schlechter gestellt als etwa die Staatsangestellten, die bei der Pensionskasse Baselland versichert sind. Es handelt sich nicht um das erste Mal, dass Baselland Geld in die Uni-Pensionskasse einschiessen muss. Bereits 2011 leistete Baselland eine Zusatzfinanzierung von 25 Millionen Franken.

Weshalb stopft die Uni das Loch in der Pensionskasse nicht selber?

Ob die Uni dazu finanziell in der Lage ist, wird kontrovers beurteilt: Das Referendumskomitee rund um die SVP argumentiert, dass die Uni angesichts eines Jahresbudgets von rund 700 Millionen Franken und Bilanzrücklagen über 220 Millionen die Pensionskasse aus eigenen Mitteln sanieren könnte. Demgegenüber argumentiert die Baselbieter Regierung, dass die Eigenkapital-Basis der Uni nicht ausreichend sei, um die Ausfinanzierung der Pensionskasse vorzunehmen und gleichzeitig die im Leistungsauftrag vorgesehene Umsetzung der Strategie zu gewährleisten.

Quelle: BZ Basel
25.05.2016