Das Unfallversicherungsgesetz soll angepasst werden

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) soll in einzelnen Punkten revidiert werden. So sollen gewisse Deckungslücken geschlossen, eine Limite für Grossereignisse eingeführt und Überentschädigungen verhindert werden. Die Anpassungen sind unter Einbezug der Sozialpartner und der Versicherer entstanden und sollen rasch umgesetzt werden. Der Bundesrat schickt die Revision in eine konferenzielle Vernehmlassung.

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) soll an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und in einigen Punkten revidiert werden. Neu geregelt werden sollen insbesondere eine Reihe von unfallähnlichen Körperschädigungen, die nicht auf Erkrankung oder Abnützung zurückzuführen sind. Für Grossereignisse wie Katastrophen soll für die Versicherungsgesellschaften neu eine Limite eingeführt werden. Zudem sollen die lebenslänglich ausgerichteten UVG-Renten beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters gekürzt werden können, damit eine verunfallte Person gegenüber einer nicht verunfallten Person nicht finanziell besser gestellt wird.

Der Revisionsentwurf sieht weiter vor, dass Deckungslücken geschlossen werden, indem der Versicherungsbeginn neu definiert wird. Ausserdem werden der Unfallschutz von arbeitslosen Personen verankert sowie Organisation und Nebentätigkeiten der Suva präziser geregelt.

Mit dieser Teilrevision kommt der Bundesrat einem Auftrag des Parlaments nach. Dieses hat im Frühling 2011 die erste Reform zum Unfallversicherungsgesetz zurückgewiesen und forderte, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken. Der Bundesrat hat deshalb unter Einbezug der Sozialpartner und der Versicherer die notwendigen Anpassungen des mittlerweile 30-jährigen Gesetzes definiert.

Er ist der Ansicht, dass sich das Gesetz aus dem Jahr 1984 bewährt hat und die Finanzierung der Leistungen gewährleistet ist.

Da die Vorlage im wesentlichen Elemente der Botschaft vom Mai 2008 enthält, schickt der Bundesrat die Revision in ein konferenzielles Vernehmlassungsverfahren. Die Konferenz findet am 18. Juni 2014 statt. Zudem können bis am 2. Juli 2014 auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden.

Quelle: EDI
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