Kanton Solothurn – Handelskammer beschliesst Nein-Parole zum Pensionskassengesetz

Der Vorstand der Solothurner Handelskammer sagt dem Pensionskassengesetz den Kampf an. Direktor Daniel Probst: «Wir fordern einen echten Beitrag der Versicherten.»

In den letzten zwei Monaten ist es ruhig geworden um die Ausfinanzierung der Pensionskasse Kanton Solothurn. Gerade auch die Wirtschaftsverbände schienen einverstanden zu sein mit dem Gesetz, wie es vom Kantonsrat Ende Juni verabschiedet worden ist. Einzig die SVP verweigerte der Vorlage ihre Zustimmung – und stellte mit Blick auf den 28. September einen «harten Abstimmungskampf» in Aussicht. Einem Paukenschlag gleicht deshalb jetzt der Entscheid der Solothurner Handelskammer. «Der Vorstand hat einstimmig, bei einer Enthaltung, die Nein-Parole zum Pensionskassengesetz beschlossen», sagte Handelskammer-Direktor Daniel Propst gestern gegenüber dieser Zeitung. Im Vorstand sitzen 32 Unternehmer – Vertreterinnen und Vertreter exportorientierter Firmen. Am kommenden Montag wird der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband (KGV) seine Abstimmungs-Parole fassen.

Die Kampfansage erstaunt. Beide Ausfinanzierungsvarianten, die dem Volk vorgelegt werden, kommen nämlich ohne Steuererhöhung aus. Damit haben Regierung und Kantonsrat eine zentrale Forderung der Wirtschaftsverbände erfüllt. «Wir haben im politischen Prozess einiges erreicht», meint denn auch Daniel Probst. «Die Nachbesserungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, die Vorlage ist aber noch immer nicht verdaubar.» Ein wesentlicher Grund für diese «Unverdaubarkeit» sei, dass die Versicherten «keinen echten Verzicht» leisten müssten.

«Sehr grosszügige Leistungen»

In beiden Varianten, die in einem Monat zur Abstimmung kommen, übernehmen die bei der Pensionskasse Versicherten den grössten Brocken. Durch die Streichung des Teuerungsausgleichs auf den Renten summiert sich ihr Anteil über die ganze Ausfinanzierungs-Periode von 40 Jahren hinweg auf 70 Prozent. 30 Prozent übernimmt die öffentliche Hand, entweder der Kanton alleine, oder gemeinsam mit den Gemeinden. Mit der Streichung des Teuerungsausgleichs werde aber, so Probst, einfach auf einen Luxus verzichtet, den es in keinem anderen Kanton gebe. «Es braucht einen echten Beitrag der Versicherten.»

Im Gleichschritt mit der SVP fordert die Handelskammer deshalb, dass zusätzlich der ordentliche Arbeitgeberbeitrag gesenkt wird, wodurch sich das angesparte Altersguthaben der Versicherten reduziert. «Im Vergleich mit der Privatwirtschaft sind die Leistungen der Pensionskasse Kanton Solothurn immer noch sehr grosszügig», ist der Handelskammer-Direktor überzeugt. Mit einer Ablehnung der Pensionskassen-Vorlage am 28. September werde der Druck auf die Sozialpartner erhöht, die Leistungen der Pensionskasse zu überprüfen und entsprechend anzupassen. «Gerade die Personalverbände sind dann gezwungen, sich zu bewegen», meint Daniel Probst.

Langwierige Verhandlungen – mit unbestimmtem Ausgang – sind bei einem Nein zum Pensionskassen-Gesetz vorprogrammiert. Das bedeutet, dass der Kanton Solothurn noch länger keine Lösung vorlegen kann, wie er die neuen Pensionskassen-Vorgaben des Bundes umsetzen will. Wenn aber bis 1. Januar 2015 kein Kompromiss in Sicht ist, droht eine Verfügung des Bundes, die den Kanton zwingt, innert maximal zehn Jahren seine Kasse auszufinanzieren. Diese Mammutaufgabe könnten Kanton und Gemeinden nur mit einer Steuerererhöhung meistern. Für die Verantwortlichen der Handelskammer sind solche – gesetzlich verankerten – Fristen und Sanktionen jedoch nicht in Stein gemeisselt. Daniel Probst: «Die Regierung hat die Möglichkeit, sich mit dem Bund zusammenzusetzen und um Aufschub zu bitten.»

Quelle: Solothurner Zeitung / Elisabeth Seifert

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