Kürzungen bei Rentenleistungen – Immer mehr Kassen greifen zum Rotstift

Den Versicherten drohen schmerzhafte Kürzungen bei den Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge. Ein Experte erwartet «ein dramatisches Jahr 2017».

Grosse Vorsorgeeinrichtungen wie die BVK oder die Pensionskasse der Credit Suisse haben es vorgemacht, nun dürften einige andere Vorsorgeeinrichtungen folgen: Den Versicherten drohen schmerzhafte Kürzungen bei den Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der anhaltend schwierigen Lage am Kapitalmarkt und von Negativzinsen realisierten die Stiftungsräte in vielen Pensionskassen, dass sie Entwicklungen zum Teil «verschlafen» hätten, sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum. Er erwartet in dieser Hinsicht «ein dramatisches Jahr 2017». Viele Vorsorgeeinrichtungen rechneten mit einem zu hohen technischen Zins und hätten sich in der Vergangenheit in falscher Sicherheit gewiegt. Nun fühlten sie sich gezwungen zu agieren.

«Entwicklung verschlafen»

Auch Ueli Mettler von der Beratungsgesellschaft «c-alm» geht davon aus, dass viele Vorsorgeeinrichtungen nicht umhinkommen, das Leistungsniveau anzupassen – vor allem im überobligatorischen Teil. Einige Pensionskassen hätten hier Nachholbedarf. Thurnherr erwartet, dass einige Vorsorgeeinrichtungen ihre Änderungen im Frühjahr 2017 kommunizieren, am 1. Januar 2018 dürften diese dann in Kraft treten.

Der technische Zins ist die Kennzahl, mit der eine Pensionskasse die Höhe ihrer künftigen Erträge einschätzt. Wird der Zins zu hoch eingestuft, führt dies nicht nur dazu, dass eine Vorsorgeeinrichtung einen zu hohen Deckungsgrad ausweist. Sie schafft damit auch massive Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern. Wie ein Warnschuss gegen zu hohe technische Zinsen dürfte derweil für viele Vorsorgeeinrichtungen die jüngst publizierte Empfehlung der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) gewirkt haben. Per Ende September dieses Jahres hat sie unter Berufung auf die Fachrichtlinie FRP 4 den Pensionskassen empfohlen, für die kommenden Jahresabschlüsse einen technischen Zins von 2,25% anzuwenden – eine Senkung um 0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Eigentlich steht es im Ermessen des Stiftungsrats einer Pensionskasse, den technischen Zins nach Massgabe ihrer Zielrenditen, ihrer Einschätzung der Marktentwicklung sowie dem Zustand der Vorsorgeeinrichtung festzulegen. In der Praxis aber kämen die Stiftungsräte aus dem Korsett der SKPE-Empfehlung kaum heraus, sagt Thurnherr. Derzeit sei zu beobachten, dass die Vorsorgeeinrichtungen in der Deutschschweiz ihre technischen Zinsen grossflächig auf 2% senkten, sagt Mettler. Sie «übererfüllen» die Empfehlung also sogar.

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Weiterer Druck für die Vorsorgeeinrichtungen entsteht derweil dadurch, dass ihnen mit jeder neu entstehenden Rente sogenannte Pensionierungsverluste drohen, wenn sie zu hohe Umwandlungssätze anwenden (vgl. Zusatz). Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz des gesparten Vermögens in der Pensionskasse, der einem Rentner jährlich ausbezahlt wird. Ist er zu hoch angesetzt, führt dies dazu, dass Rentenverpflichtungen nicht ausfinanziert sind. Zudem stehen in den kommenden Jahren viele Pensionierungen von «Babyboomern», also Personen aus den starken Nachkriegsjahrgängen, an. Reagieren die Vorsorgeeinrichtungen nicht auf die Situation, könnten dadurch hohe Pensionierungsverluste entstehen.

Folglich senkten viele Pensionskassen derzeit ihre Umwandlungssätze geradezu abrupt, sagt Thurnherr. Als Beispiele für solche Senkungen führt er neben der BVK und der Pensionskasse der Credit Suisse die Vorsorgeeinrichtung des Bundes Publica an. Diese senkt ihren technischen Zins Mitte 2018 auf 2% und ihren Umwandlungssatz auf 5,09% nach zuvor 5,65%. Andere, kleinere und mittelgrosse Pensionskassen dürften nun folgen, erwartet Thurnherr. Da grosse Vorsorgeeinrichtungen bereits solch unpopuläre Massnahmen ergriffen hätten, fühlten sie sich nun «in guter Gesellschaft».

Zudem ist ein Trend zu beobachten, dass Pensionskassen versuchen, Versicherte in oberen Gehaltsetagen dazu zu bringen, sich ihr angesammeltes Kapital auszahlen zu lassen, anstatt es als Rente zu beziehen. So hätten bereits Vorsorgeeinrichtungen mit der Einführung eines Kapitalzwangs für Besserverdienende beim Bezug von Pensionskassengeldern reagiert, sagt der VZ-Vorsorgespezialist. Wenn Versicherte statt einer Rente eine Kapitalauszahlung erhalten, übernehmen sie anstatt der Vorsorgeeinrichtung das Risiko der Verwaltung der Gelder. Das Thema ist in diesem Jahr mit den Ankündigungen der Pensionskasse der Credit Suisse, einen solchen Kapitalzwang einzuführen, auf den Tisch gekommen. Auch die Pensionskasse IBM hat laut Thurnherr einen solchen Zwang eingeführt, und zwar im Überobligatorium. Bei der Pensionskasse 2 von Novartis ist die Entwicklung ebenfalls zu beobachten, sie zahlt nur noch Renten für Gehälter bis 150 000 Fr. Angestellte des Basler Pharmakonzerns, die mehr verdienen, müssen sich die entsprechenden Teile des Vorsorgekapitals ebenfalls als Kapital auszahlen lassen.

Neue Rechnungslegung

Einer der Gründe für solche Massnahmen dürfte auch der in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) enthaltene, jüngst überarbeitete Standard IAS 19 sein. Weil Unternehmen wegen IAS 19 die Vorsorgeverpflichtungen und den Vorsorgeaufwand in den Jahresrechnungen erhöhen müssen, droht die Gefahr, dass sie Vorsorgepläne zum Nachteil von Versicherten anpassen.

Ein weiterer Trend sind die sogenannten 1e-Pläne, bei denen Versicherte ab einem Jahresgehalt von 126 900 Fr. selbst ihre Anlagestrategie bestimmen können – für die Teile des Lohns, die über dieser Grenze liegen. Dies gibt Mitarbeitern mit höheren Löhnen Freiheitsgrade bei der Anlage, sie tragen aber dann in diesem Bereich auch die Risiken der Anlagestrategie – anstelle der Pensionskasse.

Laut Mettler hat die zu beobachtende Entwicklung ihre Grenzen. Schliesslich lebe die zweite Säule auch von Solidaritäten. Solidarität brauche es, damit sich gute und schlechte Anlagezyklen über Generationen hinweg ausgleichen. Wenn man die zweite Säule zunehmend entsolidarisiere und individualisiere, werde die Idee des generationenübergreifenden Versichertenkollektivs und damit der Risikokapazität, solche Zyklen auszuhalten, ausgehöhlt. Die in der zweiten Säule geltenden Rahmenbedingungen – namentlich das Obligatorium und die Arbeitgeberbindung der beruflichen Vorsorge – sorgten zumindest bei konstanten Arbeitgeberverhältnissen für einen langen Anlagehorizont und dadurch für eine hohe Risikofähigkeit, sagt er. Mit der Ausstattung der zweiten Säule mit diesen Rahmenbedingungen gehe aber auch ein Leistungsauftrag einher, diese Risikofähigkeit zu nutzen und ein entsprechendes Rendite- bzw. Leistungsziel anzustreben. Ein immer stärkerer Transfer von Risiken von Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern könne auch als Verweigerung dieses Leistungsauftrags aufgefasst werden. Dies spiele der politischen Linken in die Hände, die die Existenzberechtigung der zweiten Säule infrage stelle und die Sozialversicherung in die erste Säule verlagern möchte.


Pensionierungsverlust

Wie entsteht ein Pensionierungsverlust bei einer Vorsorgeeinrichtung? Als Beispiel kann folgende Rechnung des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum dienen. So wird derzeit die Altersrente eines 65-jährigen in Pension gehenden Arbeitnehmers mit einem obligatorischen Altersguthaben von 100 000 Fr. mit dem BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8% berechnet. Er erhält also eine jährliche Rente von 6800 Fr. je 100 000 Fr.

Der rechnerisch korrekte Umwandlungssatz läge aber nur bei 5,3%, eigentlich dürfte die Rente nur 5300 Fr. betragen. Folglich bezahlt die Pensionskasse jährlich auf 100 000 Fr. Vorsorgevermögen 1500 Fr. zu viel Rente aus und muss diese als Kapital zurückstellen. Wie Vertreter des Finanzdienstleisters ausführen, wird wiederum mit den korrekten 5,3% kapitalisiert – die Rechnung lautet also 1500 Fr. dividiert durch 5,3% – was einen Zusatzbedarf von 28 302 Fr. zu den 100 000 Fr. Altersguthaben ergebe.

Damit die versicherte Person bei der Pensionierung die garantierte Altersrente von 6800 Fr. erhält, werde ein Altersguthaben von 128 302 Fr. benötigt. Die Vorsorgeeinrichtung finanziere das fehlende Altersguthaben von 28 303 Fr. je 100 000 Fr. Jedem Neu-Rentner würden also fast 30% Zusatzkapital geschenkt.


Quelle: NZZ
23.12.2016

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