Nach Beschwerde: PKSO-Rentner erzielen Teilsieg vor Gericht

Darf die Pensionskasse des Kantons Solothurn den Teuerungsfonds auflösen? Die BVG- und Stiftungsaufsicht muss diese Frage klären. So lautet der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Verband der Pensionierten der staatlichen Pensionskasse Solothurn hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg gegen den Kanton errungen. Die BVG- und Stiftungsaufsicht muss prüfen, ob die Pensionskasse Kanton Solothurn den Teuerungsfonds tatsächlich auflösen kann. Die Aufsichtsbehörde war im März 2015 nicht auf eine entsprechende Beschwerde des Verbands eingetreten. Dagegen wehrte sich der Verband und zwei Pensionierte und gelangte an das Bundesverwaltungsgericht. Mit dem am Dienstag publizierten Urteil zwingt die Bundesbehörde mit Sitz in St. Gallen die kantonale BVG-und Stiftungsaufsicht dazu, Stellung zu beziehen. Zur Beschwerde an sich lässt sich das Gericht – noch – nicht vernehmen.

Wieder ganz am Anfang

Beim Kanton löst der Entscheid keine allzu grosse Überraschung aus. «Irgendjemand muss sich ja mit der Beschwerde beschäftigen», sagte gestern Jürg Studer, Leiter des Rechtsdienstes im Finanzdepartement. Im Dezember 2014 hatte sich nämlich das Bundesgericht für nicht zuständig erklärt. Einen Monat zuvor, Anfang November 2014, war der Pensionierten-Verband mit seinem Anliegen sowohl an die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons sowie – vorsorglich – auch an das Bundesgericht gelangt. Als doch recht «erstaunlich» bezeichnete es gestern Jürg Studer, dass die BVG- und Stiftungsaufsicht vor diesem Hintergrund im März letzten Jahres nicht auf die Beschwerde eingetreten ist. Gut eineinhalb Jahre später stehe das Verfahren jetzt also wieder ganz am Anfang. Um was gehts? Das Stimmvolk hatte sich am 28. September 2014 für das neue Pensionskassengesetz und damit für die Ausfinanzierung der Deckungslücke von 1,1 Mrd. Franken ausgesprochen. Im Zuge dieser Sanierung soll aus dem mit 137,6 Mio. Franken geäufneten Teuerungsfonds ein Überschussbetrag von 25 Mio. Franken in die Sanierung der Pensionskasse fliessen. Mit dem neuen Pensionskassengesetz erhalten die Rentnerinnen und Rentner keinen Teuerungsausgleich mehr auf ihre Renten. Sie haben aber Anspruch auf die weitere Ausrichtung der bisher aufgelaufenen Teuerungszulagen. Die dafür nötigen Rückstellungen in der Höhe von 112 Mio. Franken werden aus dem Teuerungsfonds gespeist. Mit seiner Beschwerde will der Pensionierten-Verband erwirken, dass der gesamte Teuerungsfonds den Rentnern zugutekommt. Der Verband argumentiert dabei mit einem Rechtsgutachten. Dieses zeigt auf, dass eine «Zweckentfremdung» der 25 Mio. Franken gegen Bundesrecht verstösst.

Ein schutzwürdiges Interesse

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass die Beschwerdeführer ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung haben, ob der Teuerungsfonds tatsächlich aufgelöst werden kann – oder nicht. Das Pensionskassengesetz ist seinerzeit im Übrigen von der BVG- und Stiftungsaufsicht als Ganzes unter die Lupe genommen worden. Bis ein rechtskräftiger Entscheid zur Auflösung des Teuerungsfonds vorliegt, dürfte es wohl noch eine Weile dauern. Gegen den materiellen Entscheid der Aufsichtsbehörde ist nämlich wieder ein Appell an das Bundesverwaltungsgericht möglich.

Quelle: Solothurner Zeitung
27.07.2016