Pensions-Kassen-Sturz vom Juni 2015

Das Kostenargument prägt die Anlageentscheide der Vorsorgeeinrichtungen. Heute mehr als gestern, denn seit einem Jahr ist vorgeschrieben, dass die Pensionskassen ergänzend zu den direkten Anlagekosten auch die indirekten Betreuungs-, Handels- und Aufbewahrungskosten ermitteln und ausweisen müssen.

Dennoch kann sich rechnen, etwas mehr für die Vermögensverwaltung auszugeben, um damit an zusätzliche Ertragschancen heranzukommen.

Noch 2,5% Ertragserwartung

Wenn dieses Jahr auf Anleihen null Gesamtperformance, auf Aktien und Immobilien im Erwartungswert 5 bzw. 3,5% Nettorendite abfallen, resultiert gewichtet gemäss dem durchschnittlichen Pensionsvermögen eine Rendite von etwa 2,5%.

Die Verwaltungskosten werden davon rund ein Fünftel wegfressen. Im Schnitt müssen die Vorsorgeeinrichtungen nämlich 0,5% des Vermögens für dessen Verwaltung und Bewirtschaftung hergeben, wie das zur ZKB gehörende Fondshaus Swisscanto ermittelt hat.

Teuer sind aktive Anlageformen, wie sie die Pensionskassen zumindest im Immobilienbereich nutzen müssen. Um die Rendite-/Risikoeigenschaften weiterer ergänzender, teilweise alternativer Anlageklassen zu bewerten und deren Eignung zu bestimmen, haben die Entscheidgremien der rund 2000 selbständigen Pensionskassen in ihrer Organisation Kenntnis und Fähigkeiten aufzubauen.

Erst wenig Umgestaltung

Für renditestarke, komplexe Anlagen ist gemäss Erhebung der BVG-Oberaufsichtskommission wenig Verbreitung festzustellen. Die Auskunft gebenden Kassen haben im Schnitt 2% des Gesamtvermögens in ausländische Immobilien angelegt. Nur je ein halbes Vermögensprozent entfällt auf Infrastrukturanlagen und alternative Forderungen – etwa Verbriefungen von Bankkreditportefeuilles (Secured Loans) oder Katastrophenrückversicherungen (Insurance Linked Securities).

Quelle: Finanz und Wirtschaft

 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *