Pensionskassen-Portrait: BLPK

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) hat eine turbulente Phase mit Änderung der Rechtsform, Ausfinanzierung der Deckungslücke und Reform der Kasse hinter sich. Im Zug des neuen Bundesgesetzes bezüglich Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften haben sich Regierungsrat, Parlament und der Souverän des Kantons Basel-Landschaft für das System der Vollkapitalisierung entschieden, womit reformbedingte Kosten von rund 2.0 Mrd. Franken zu finanzieren waren.

Mit dem im Mai 2014 per Volksabstimmung erzielten Kompromiss übernehmen die Gemeinden rund 280 Mio. Franken und der Kanton 276 Mio. Franken der reformbedingten Kosten der kommunalen Pensionskassenversicherten. Das Geld zur Finanzierung des Milliardenbetrags wurde vom Kanton zu aktuell rekordgünstigen Konditionen am Kapitalmarkt aufgenommen und der BLPK entgegen der ursprünglichen Absicht nicht in 40 jährlichen Raten, sondern bis Mitte 2015 in zwei grösseren Beträgen in bar überwiesen, was für die Kasse angesichts der bestehenden Negativzinsen eine echte Herausforderung darstellt.

Die Kasse selbst wurde ebenfalls reformiert. Sie operiert seit 1. Januar 2015 als unabhängige Sammeleinrichtung im Beitragsprimat für Versicherte im öffentlichen Dienst des Kantons sowie weiterer Arbeitgeber. Für die bisher noch im Leistungsprimat Versicherten wurde auf diesen Zeitpunkt hin ein Primatswechsel vollzogen. Die BLPK gehört mit ihren rund 220 Anschlüssen mit rund 27`000 Versicherten und 10`000 Rentnern sowie einem Anlagevermögen von 8.65 Mrd. Franken zu den grossen Sammeleinrichtungen. Nebst dem Kanton Basel-Landschaft als grösstem Anschluss gehören weitere namhafte Kunden wie die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft, die Basellandschaftliche Kantonalbank, die Fachhochschule Nordwestschweiz, die Universität Basel sowie Spitäler und Altersheime dazu.

Nach erfolgter Ausfinanzierung und dem Wechsel zum Beitragsprimat verfügte die BLPK per 31. Dezember 2014 über einen konsolidierten Deckungsgrad von 110.0 Prozent. Mit dem per 1. Januar 2015 vorgenommenen Grundlagenwechsel mit Senkung des technischen Zinssatzes auf 3.0 Prozent ergab sich ein Deckungsgrad von 101.8 Prozent.

Seit dem 1. Juli 2015 ist ein neuer Verwaltungsrat gewählt. Erstmals nimmt kein Regierungsratsmitglied mehr direkt Einsitz im Gremium. Der Regierungsrat wählt die Arbeitgebervertreter, während die Delegiertenversammlung die Arbeit¬nehmervertreter bestimmt. Die Führungskoordination zwischen der Geschäftsleitung mit ihren operativen Fachabteilungen und dem Verwaltungsrat mit seinen Ausschüssen – einen für Rechnungsprüfung und Entschädigung, einen für Anlagen und einen für Versicherungen – nimmt das Dreigestirn wahr, das sich aus dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung und den zwei Co-Präsidenten des Verwaltungsrats zusammensetzt. Für die Vermögensanlage der traditionellen Wertschriften bedient sich die BLPK seit 2011 einer eigenen Fondsplattform, die von der UBS administriert wird.

Autor: Daniel Dubach
Quelle: Schweizerpersonalvorsorge Ausgabe 10/2015 / Auszugsweise