Regierung hält an PK-Abfederungsmassnahmen fest

Trotz Kritik in der Vernehmlassung hält die Baselbieter Regierung an ihren geplanten Abfederungsmassnahmen für die Pensionskasse der Kantonsangestellten fest.

Die Baselbieter Regierung hält trotz Kritik in der Vernehmlassung an ihren geplanten Abfederungsmassnahmen für die Pensionskasse der Kantonsangestellten fest. Sie hat die Vorlage ohne wesentliche Änderungen an den Landrat überwiesen.

Die Regierung erachtet ihre Lösung als ausgewogenen Kompromiss und als mehrheitsfähig im Landrat, wie Finanzdirektor Anton Lauber am Freitag vor den Medien in Liestal sagte. Aufgrund der unterschiedlichen Rückmeldungen in der Vernehmlassung erwarte er indes keine einfache Parlamentsdebatte.

Mit ihrer Vorlage will die Regierung trotz schlechterer Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) am bisherigen Leistungsziel festhalten. Das modellmässige Leistungsziel für die Altersrenten soll weiter 60 Prozent des letzten versicherten Lohns betragen.

Den Umwandlungssatz will die Regierung ab 2019 bis 2022 schrittweise von 5,8 auf 5,4 Prozent senken. Weil der Satz so nicht wie von der BLPK vorgesehen auf 5 Prozent sinkt, muss der Kanton einen Umlagebeitrag in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken leisten.

Zur Finanzierung des Leistungsziels will die Regierung zudem die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge um 1,4 Prozentpunkte erhöhen. Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge. Bislang übernahm der Kanton die gesamten Verwaltungskosten, und von den Risikobeiträgen zahlte er 55 Prozent.

Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent

Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages will die Regierung zur Finanzierung auf Seiten des Kantons zudem den Rententeuerungsfonds aufheben. Unter dem Strich entstehen dem Kanton so Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein.

Der tiefere Umwandlungssatz wird mit den Massnahmen gemäss Lauber modellmässig kompensiert. Bei jüngeren Arbeitnehmenden gehe diese Rechnung auf. Bei älteren Personen seien indes Renteneinbussen von bis zu 7 Prozent möglich.

Mit den geplanten Massnahmen will der Kanton auf einen Beschluss der BLPK vom Dezember 2016 reagieren. Wegen der schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten senkt diese den technischen Zinssatz per 2018 von 3 auf 1,75 Prozent.

Ohne Gegenmassnahmen würden die künftigen Altersrenten um bis zu 14 Prozent sinken. Im Weiteren werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60 Prozent der Alters- und Invalidenrenten gesenkt.

Gegenteilige Haltungen der Parteien

Bei den politischen Parteien gingen die Meinungen in der Vernehmlassung weit auseinander, wie Lauber weiter sagte. SVP und FDP seien gegen jegliche zusätzliche finanzielle Leistungen des Kantons für seine Angestellten.

SP, Grüne und Grüne-Unabhängige verlangten, wie auch von der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP) gefordert, zwei verschiedene nach Alter abhängige Umwandlungssätze sowie eine zusätzliche Abfederungseinlage von 40 Millionen Franken. Zusätzliche Abfederungsmassnahmen wolle auch die politische Mitte, die aber grundsätzlich hinter dem Vorschlag der Regierung stehe.

Die Regierung hat sich gegen eine solche Abfederungseinlage ausgesprochen. Gemäss Lauber wäre eine solche im Parlament kaum mehrheitsfähig. Zudem habe sich der Kanton bereits bei der per Anfang 2015 vollzogenen Rentenreform stark finanziell engagiert.

Der in der ersten Jahreshälfte 2018 erwartete Entscheid des Landrats wird abschliessend sein, da es sich um eine Änderung eines Dekrets handelt.

Bessere Verzinsung für 2017

Für das Kapital der aktiven Versicherten hat die Regierung für das Jahr 2017 im Weiteren eine Verzinsung von 3 Prozent empfohlen – aufgrund der bisher guten Anlageperformance der BLPK. Damit will sie die angestrebte Durchschnittsverzinsung von 1,5 Prozent erzielen. In den letzten beiden Jahren betrug die Verzinsung nur 0,875 und 0,625 Prozent.

Eine Verzinsung von 3 Prozent bedeute indes einen Zinsaufwand von 50 Millionen Franken, der zu Lasten der Deckungslücke der Pensionskasse geht. Aufgrund der aktuellen Prognose geht Lauber jedoch davon aus, dass dieser Mehraufwand über die Rendite gedeckt werden kann.

Die Verzinsung des Kapitals der aktiven Versicherten wird jährlich von der paritätisch zusammengesetzten Vorsorgekommission des Vorsorgewerkes Kanton festgelegt. Wie deren Präsident am Rande der Medienkonferenz sagte, hat die Kommission die höhere Verzinsung im Sinne der Regierung bereits beschlossen.

Quelle: Basler Zeitung
08.12.2017