Rentenabbau macht Kapitalbezug attraktiver

Die Pensionskassen senken die Renten. Dagegen hilft ein Kapitalbezug – nun aber droht eine Beschränkung.

Eine Kürzung der Rente um bis zu 10% ist verkraftbar. Dies hat das Bundesparlament diese Woche entschieden. Den Stein ins Rollen brachte die Pensionskasse des Bundes Publica. Denn die mit 64 000 Versicherten grösste PK des Landes senkt den Umwandlungssatz (UWS) per Anfang 2019 von 5,65% auf 5,09%. Pro 100 000 Fr. Alterskapital reduziert sich die jährliche Rente somit von 5650 auf 5090 Fr.

Diese Kürzung wollte der Bundesrat durch einen einmaligen Sonderbeitrag von 160 Mio. Fr. sowie eine jährliche Unterstützung von 40 Mio. Fr. abfedern, was die eidgenössischen Räte jedoch abgelehnt haben.

Zwar ist der Spardruck bei der Publica grösser als bei anderen Pensionskassen, weil sie nur über knappe Reserven verfügt. Dennoch hat die Massnahme Signalcharakter: Viele andere PK haben den UWS ebenfalls schon unter 5,5% gesenkt. Den gesetzlich vorgeschriebenen Satz von 6,8% verwenden nur noch wenige Vorsorgeeinrichtungen. Dieser gilt einzig für die gesetzlichen Minimalleistungen bis zu einem Lohn von 84 600 Fr. Weil aber die meisten Pensionskassen bei den Sparbeiträgen über dieses Obligatorium hinausgehen, haben sie bei der Festsetzung des UWS freie Hand.

Die zweite Säule werde aufgrund des ständigen Abbaus kritischer beurteilt als früher, beobachtet Florian Schubiger, Mitgründer der Beratungsfirma Vermögenspartner: «Die Versicherten prüfen vermehrt Möglichkeiten, um den Rentenkürzungen zu entgehen.» Der beste Zeitpunkt dazu ist vor der Pensionierung: Dann muss sich jeder entscheiden, ob er sein Altersguthaben als Kapitalauszahlung oder als Rente beziehen will. Bei dieser Weichenstellung geht es um Hunderttausende Franken – umso reiflicher sollte man sich die Wahl überlegen.

Entscheidend ist das Alter

Das wichtigste Kriterium ist der Gesundheitszustand: Wer davon ausgeht, dass er sehr alt wird, fährt mit der Rentenlösung besser. Bei einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung dagegen empfiehlt sich der Kapitalbezug.

Die unten stehende Grafik verdeutlicht den Zusammenhang. Die Modellrechnung basiert auf einem Altersguthaben von 500 000 Fr. Mit einem UWS von 6,8% erreicht die jährliche Rente 34 000 Fr. Wer nach der Pensionierung noch 30 Jahre lebt, kommt auf Einnahmen vor Steuern von 1 020 000 Fr. Gegenüber dem Kapitalbezug ergibt dies einen Vorteil von mehr als 300 000 Fr., wenn die Rendite auf dem Kapital 1,5% beträgt.

Falls jemand aber schon mit 70 stirbt, profitiert er nur fünf Jahre von der PK-Rente. Mit dem Kapitalbezug hätte für ihn respektive seine Nachkommen 320 000 Fr. mehr herausgeschaut. Wie die Grafik zeigt, führen die beiden Varianten bei einer Lebenserwartung von 83 Jahren zu einer ausgeglichenen Bilanz.

Beträgt der Umwandlungssatz dagegen nur noch 5%, verliert die Rentenlösung an Attraktivität. In der Modellrechnung verschiebt sich das Alter, ab welchem der Kapitalbezug nicht mehr zum besseren Ergebnis führt, auf das 90. Lebensjahr. Und wer mit 95 stirbt, erzielt mit der Rente einen deutlich kleineren Vorteil von lediglich 100 000 Fr.

In der Praxis wird die Abwägung durch weitere Faktoren beeinflusst: Bei einem geringen Alterskapital ist die Sicherheit besonders wichtig, was tendenziell für die Rente spricht. Abzuklären ist ebenso, ob man sich zutraut, das bezogene Guthaben selber anzulegen. Neben der erwarteten Rendite ist zudem die Inflationsprognose wichtig: Im Falle einer starken Teuerung bietet der Kapitalbezug den besseren Schutz.

Auch ein hoher Steuersatz spricht tendenziell für den Kapitalbezug. Umgekehrt wählen Verheiratete eher die Rente, weil die Pensionskassen eine Hinterbliebenenrente auszahlen, welche in der Regel 60% beträgt. Ins Gewicht fällt dies vor allem, wenn die Partnerin oder der Partner deutlich jünger ist. Vielfach empfiehlt sich auch eine Mischlösung, also ein teilweiser Kapitalbezug. Im Mittel beträgt das ausbezahlte Guthaben 170 000 Fr.

Bund will eine Beschränkung

Nun allerdings wollen der Bundesrat wie auch der Ständerat den Kapitalbezug begrenzen. Demnach bleibt dieser nur noch beim überobligatorischen Altersguthaben zulässig. Die Neuerung soll verhindern, dass Pensionäre ihr Geld verjubeln und danach auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.

Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich im nächsten Frühling, ob die Einschränkung rechtsgültig wird. Laut Florian Schubiger bedeutet der Vorschlag eine problematische Zäsur für die zweite Säule: «Bisher galt der Grundsatz, dass die Guthaben in der beruflichen Vorsorge den einzelnen Versicherten gehören. Wenn die Wahlfreiheit aber wegfällt, wird dieses Prinzip infrage gestellt.»

Die Leistungen der zweiten Säule sind deutlich geringer als noch vor wenigen Jahren. Neben der tieferen Verzinsung führen die sinkenden Umwandlungssätze zu einer spürbaren Reduktion der Renten. Die vorgesehene Begrenzung des Kapitalbezugs schmälert die Attraktivität zusätzlich.

Immerhin hielt das Parlament für die Versicherten der Publica ein Trostpflaster bereit. Den Sonderbeitrag lehnte es zwar ab, dafür genehmigte es eine Lohnerhöhung von 0,6% – nachdem es in den beiden Vorjahren jeweils eine Nullrunde gab.

Quelle: NZZ
09.12.2017