Die neuen Bestimmungen des Bundes über die Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen verlangen vom Kanton Solothurn ein entsprechendes Gesetz. Bekanntlich haben am 28. September 2014 die Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) und der damit verbundenen Vollkapitalisierung – ohne Gemeindebeteiligung – zugestimmt. Die Vollkapitalisierung wird mit der Ausfinanzierung der PKSO erreicht. Der Deckungsgrad der PKSO steigt auf 100 Prozent.

Das Gemeindepersonal ist mit PKSO-Anschlussvertrag vom 20. Dezember 1994 Mitglied der Pensionskasse Kanton Solothurn. Aus diesem Grund hat die PKSO die Gemeinde mit Schreiben vom 5. November 2014 aufgefordert mitzuteilen, wie die Ausfinanzierung erfolgen soll. Der zu bezahlende Betrag beträgt 1 771 778 Franken. Die Pensionskasse hat vier Varianten zur Bezahlung vorgeschlagen:

  • Einmalzahlung per 1. Januar 2015
  • Zahlung über zehn Jahre (Annuität mit einem Zins von drei Prozent)
  • Zahlung über fünf Jahre (Annuität mit einem Zins von drei Prozent)
  • Andere Zahlungsart mit Zahlungsvorschlag der Gemeinde.

Bis 31. Januar zinsfrei

Der Gemeinderat hat die nötigen Abklärungen über die Finanzkommission machen lassen. Demnach kann die Einmalzahlung zinsfrei bis zum 31. Januar 2015 erfolgen. Ferner handelt es sich um eine gebundene Ausgabe zu Lasten des Rechnungsjahres 2015, welche der Gemeinderat beschliessen muss. Die gebundene Ausgabe ist der Gemeindeversammlung zur Kenntnis zu bringen. – Der Rat war sich schnell einig, dass zurzeit fremde Geldmittel zu sehr günstigen Konditionen beschafft werden können (0,5 Prozent bis 1,5 Prozent Zins, je nach Laufzeit bis zehn Jahre). Die Annuitätenvarianten kommen die Gemeinde wegen der integrierten Zinsen und Zinseszinsen von drei Prozent, zahlbar an die PKSO, auf jeden Fall teurer zu stehen als eine direkte Finanzierung.

In der Folge stimmte der Rat einhellig einer Einmalzahlung über 1 771 778 Franken an die PKSO per 1. Januar 2015 zu. Da nun mit der Ausfinanzierung per 31. Dezember 2014 die Deckungslücke bereinigt ist, hat der Rat im Weiteren beschlossen, den PKSO-Anschlussvertrag für das Gemeindepersonal vom 20. Dezember 1994 per 31. Dezember 2015 vorsorglich zu kündigen. Die PK-Versicherung des Gemeindepersonals wird per 1. Januar 2016 neu ausgeschrieben, und es wird ein Offertenvergleich erstellt.

Richtplan und Siedlungsstrategie

Mit Schreiben vom 2. Oktober 2014 gelangte das Bau- und Justizdepartement an die Einwohnergemeinden des Kantons Solothurn bezüglich einer nochmaligen Anhörung zur Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans, Kapitel Siedlung (S) – Siedlungsstrategie, da sich bekanntermassen die Rechtslage durch das Inkrafttreten des seit 1. Mai 2014 gültigen revidierten Raumplanungsgesetzes wesentlich geändert hat und diese gewichtigen Änderungen nun im kantonalen Richtplan unmittelbar umgesetzt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Handlungsspielraum für die Gemeinde Wangen darin besteht zu überprüfen, ob die Bauzonen dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre entsprechen und gleichzeitig aufzuzeigen, wie die Siedlung nach innen verdichtet werden kann. Die mit Stand Dezember 2013 ermittelte Analyse sowie der Handlungsbedarf für Wangen sind klar nachvollziehbar und verständlich. Der Rat war denn auch einhellig der Meinung, dass die Siedlungsstrategie nachvollziehbar ist und die Planungsgrundsätze klar und verständlich sind. Die Planungsaufträge an die einzelnen Gemeinden sind eindeutig, klar und zielführend. In diesem Sinne hat der Rat die Stellungnahme verabschiedet.

Quelle: Oltnertagblatt