Sammelstiftung Vita verzinst BVG-Guthaben 2017 zu 2%

Die Sammelstiftung Vita der Zurich-Gruppe wird 2017 die Altersguthaben im Obligatorium der zweiten Säule mit 2 Prozent verzinsen. Für den überobligatorischen Teil gibt es noch etwas mehr.

Der Zinssatz im Obligatorium liege 1% über dem vom Bundesrat für die berufliche Vorsorge (BVG) geforderten Mindestzinssatz, teilte Vita am Dienstag mit. Die Guthaben im überobligatorischen Teil, zu welchem der Gesetzgeber keine Mindestvorgaben macht, will die Vita mit 2,5% verzinsen.

Im Vita-Vorsorgemodell profitieren im kommenden Jahr jene Kunden von der Zusatzverzinsung auf dem BVG-Obligatorium, welche mit ihrem Vorsorgevermögen in der Vergangenheit zur Bildung der Zinsreserven beigetragen hätten, heisst es. Kunden mit Anschluss im Jahr 2016 erhalten die Basisverzinsung von 1% im BVG-Obligatorium und von 1,5% im Überobligatorium.
Das 2014 eingeführte Vita-Modell sieht vor, mit Vermögenserträgen Zinsreserven zu bilden, sofern der Zieldeckungsgrad von 106% erreicht ist. Bis Ende Oktober 2016 habe sich der Deckungsgrad trotz Negativzinsen und der bis dahin unbefriedigenden Entwicklung der Aktienmärkte gut gehalten und liege bei 104,6%, nach 106,5% im Vorjahr, so die Mitteilung.

Ende Oktober hatte der Bundesrat beschlossen, den BVG-Mindestzins für 2017 von heute 1,25 auf 1% zu senken. Die Vita-Sammelstiftung verzinst die Guthaben im laufenden Jahr im Obligatorium zu 2,25% und zu 3% im Überobligatorium.

Die Vita wurde 2004 als teilautonome Sammelstiftung gegründet, d.h. der Anlage- und der Versicherungsteil sind strikt getrennt. Die Risiken Alter, Tod und Invalidität sind bei der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft versichert. Der Stiftung sind rund 20’000 Unternehmen mit 117’000 Versicherten angeschlossen.

Quelle: Finanzen.ch
15.11.2011