Sessionsrückblick Frühjahrssession im Parlament

Nationalrat

Motion: Datenerhebung über Kapitalbezüge aus der zweiten Säule

Entscheid Frühjahrssession:

Der Bundesrat muss statistisches Datenmaterial über den Vorbezug von Altersguthaben erheben. Insbesondere soll er untersuchen, wie viele der Personen, die Kapital aus der zweiten Säule beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Allerdings will er die Fragestellung noch ausweiten. So soll der Bundesrat nicht nur den Vorbezug von Altersguthaben für Wohneigentum untersuchen, sondern auch für selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenalter, Wohnsitz im Ausland und weitere Bezugsmöglichkeiten. Der geänderte Vorstoss geht damit nochmals an den Ständerat.

Motion: Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung

Entscheid Frühjahrssession:

Der Nationalrat hat die Motion als Erstrat angenommen. Die Motion geht nun an den Ständerat. Die Motion verlangt eine automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite sollen weiterhin möglich sein.

Motion: Zweckentfremdung des Vorsorgekapitals verhindern statt Bezugsmöglichkeiten einschränken

Entscheid Frühjahrssession:

Der Nationalrat hat die Motion als Erstrat angenommen. Die Motion geht nun an den Ständerat. Der Nationalrat will, dass bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen im Falle eines vorgängigen Rentenvorbezugs, eines Kapitalvorbezugs für Wohneigentum oder einer Barauszahlung die mutmassliche Rente ohne Vorbezug oder Barauszahlung als Einnahme angerechnet werden soll.

Motion: Eigenverantwortung in der Vorsorge stärken. Säule 3a ausbauen

Entscheid Frühjahrssession:

Der Nationalrat hat die Motion als Erstrat angenommen. Die Motion geht nun an den Ständerat. Der Nationalrat will die Eigenverantwortung in der dritten Säule stärken. Deshalb sollen die maximalen Steuerfreibeträge für Einzahlungen in die Säule 3a auf 12’000 Franken für Arbeitnehmende, für Selbstständigerwerbende auf 40’000 Franken erhöht werden.

 

Ständerat

Motion: Eigenmittelanforderungen für Versicherungen in Tiefzinsphasen

Entscheid Frühjahrssession:

Der Ständerat hat die Motion als Zweitrat abgelehnt, damit ist diese vom Tisch. Der Ständerat lehnt Erleichterungen bei der Diskontierung bestehender Verpflichtungen für Versicherungen während ausserordentlichen Tiefzinsphasen ab. Er begründet diesen Entscheid damit, dass bereits Massnahmen getroffen und auch umgesetzt worden sind (Finma Rundschreiben 2013/2, temporäre Erleichterungen im Schweizer Solvenztest (SST)).

Motion: Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen

Entscheid Frühjahrssession:

Der Ständerat hat die im Nationalrat bereits angenommene Motion unterstützt, an deren Text aber Änderungen vorgenommen. Deshalb geht der Vorstoss nochmals in den Nationalrat. Menschen, die wegen eines Unfalles in der Jugendzeit später einmal nicht erwerbsfähig sind, sollen Taggelder erhalten. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit 20 zu 11 Stimmen unterstützt, deren Text aber leicht angepasst (offener formuliert). Damit soll verhindert werden, dass bei einem Rückfall oder bei Spätfolgen einer in jungen Jahren erlittenen Verletzung kein Taggeld fliesst – trotz später regelmässig bezahlter Beiträge an die Unfallversicherung.

Position SVV

Der SVV ist gegen die Einführung einer generellen Leistungspflicht für Rückfälle und Spätfolgen von nicht UVG-versicherten Unfällen. Dies läuft dem heutigen Versicherungssystem diametral zuwider. Mit der Umsetzung der Motion würde ein Systemwechsel von der Arbeitnehmerversicherung hin zu einer Volksversicherung mit nicht vertretbaren Kosten vollzogen. Heute schon bietet die Versicherungswirtschaft Lösungen an, mit denen die in der Motion angesprochene «Lücke» problemlos zu schliessen ist.

Motion: Langfristanlagen für Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Zukunftfonds Schweiz

Entscheid Frühjahrssession:

Der Ständerat hat die Motion als Erstrat angenommen. Die Motion geht nun an den Nationalrat. Pensionskassen sollen in langfristige, zukunftsgerichtete Anlagen investieren können. Stimmt auch der Nationalrat der Motion zu, wird der Bundesrat beauftragt, Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Weiter wird der Bundesrat eingeladen, einen privatwirtschaftlich organisierten „Zukunftsfonds Schweiz“ zu initiieren, der auf Wunsch der Pensionskassen die Anlagen betreut.

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