Soziale Sicherheit in der Schweiz

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.

Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV), oder sie finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen, EL) oder helfen wirtschaftlich schwachen Personen bei der Prämienzahlung (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).

 


 

 Sozialversicherungen Neuerungen ab 2014

Ergänzung: Ab 2014 müssen auch ausländische Dozierende und Forschende eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Weiter müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt generell nicht mehr an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen.

Sozialversicherungen Neuerungen, Anpassungen und laufende Reformen per 2016

Quelle: BSV
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