Ständeratskommission hält an AHV-Zuschlag fest

Bei der Reform der Altersvorsorge zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Die Sozialkommission des Ständerats hält am AHV-Zuschlag von 70 Franken fest. Ein Rentenalter 67 lehnt sie einstimmig ab.

Ziel der Rentenreform ist es, AHV und berufliche Vorsorge auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. National- und Ständerat sind sich einig, dass dazu unter anderem der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden muss. Die Renten sinken dadurch auf einen Schlag um 12 Prozent.

Der Nationalrat will diese Einbussen im Wesentlichen durch höhere Pensionskassenbeiträge ausgleichen. Einbussen in der zweiten Säule müssten in der zweiten Säule ausgeglichen werden, sagte die St. Galler FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter, die dieses Konzept in der Kommission vertrat.

Mit 8 zu 5 Stimmen beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) jedoch, an den Beschlüssen des Ständerats vom Herbst 2015 festhalten: Auf neuen AHV-Renten soll ein Zuschlag von 70 Franken gezahlt werden. Auch die Ehepaarrenten würden steigen.

Deutlich höhere Kosten

Kommissionspräsident Konrad Graber (cvp., Luzern) argumentierte mit den Kosten: Bis 2030 sei die Lösung des Nationalrats 24 Milliarden Franken teurer als jene des Ständerats, sagte er nach der Sitzung am Dienstag. Graber stützte sich dabei auf neue Berechnungen der Verwaltung.

Der von SVP und FDP dominierte Nationalrat hält die höheren Kosten für gerechtfertigt, weil das Geld in der zweiten Säule direkt dem Alterskonto der Versicherten gutgeschrieben wird. Die kleine Kammer, in der SP und CVP die Mehrheit stellen, setzt hingegen auf die AHV.

Diese habe bei der heutigen Zinssituation ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, sagte SGK-Mitglied Paul Rechsteiner (sp., St. Gallen). «Wer rechnet, stellt fest, dass man in der AHV für die gleiche Rente viel weniger zahlt.»

Politisches Kalkül

Einstimmig lehnte die Kommission die sogenannte Stabilisierungsregel für die AHV ab. Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rentenalter automatisch auf 67 Jahre ansteigen, falls der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Parallel dazu würde die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent angehoben.

Im Hinblick auf eine Volksabstimmung will die SGK auf diesen Automatismus verzichten. Über ein höheres Rentenalter müsse im Rahmen einer späteren AHV-Reform diskutiert werden, erklärte Graber.

Neben der Kompensation und der Stabilisierungsregel gibt es weitere umstrittene Punkte. Diese betreffen den Koordinationsabzug, die für die AHV nötigen Mehrwertsteuer-Erhöhungen, den Bundesbeitrag, die Kinder- sowie die Waisen- und Witwenrenten. Unter dem Strich kostet das Paket der Ständeratskommission 3,3 Milliarden Franken im Jahr 2030, gegenüber 4,5 Milliarden Franken in der Version des Nationalrats.

Enger Zeitplan

Die Reform der Altersvorsorge kommt in der Wintersession zum zweiten Mal in den Ständerat. In der Frühjahrssession soll die Vorlage bereinigt werden. Die Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4 Prozent aus. Ab 2018 sollen 0,3 Prozent davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017.

Quelle: NZZ
08.11.2016