Umwandlungssatz 2015 – Mindestzinssatz: 2 Prozent wären vorsichtig und möglich

Heute hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2015 bei 1.75 Prozent zu belassen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diesen Entscheid; angesichts der guten Resultate von Aktien und Immobilien im vergangenen Jahr sind die 1,75 Prozent mickrig

Die Verzinsung der angesparten Altersguthaben bestimmt zu einem wichtigen Teil die Höhe der späteren Pensionskassenrente. Heute hat der Bundesrat den Mindestzinssatz für Pensionskassen für 2015 auf 1.75 Prozent festgelegt. Das ist angesichts der guten Performance von Aktien und Immobilien zu bescheiden. Auch wenn die Börse zuletzt getaucht ist, sind die Anlageresultate auf ein Jahr rückblickend betrachtet gut. Die gängigen BVG-Indizes BVG-25 und BVG-93 legten seit Anfang Jahr um 5.5 bis 7 Prozent zu. Auch wenn mit diesen Geldern nebst Verzinsung der Altersguthaben weitere Verpflichtungen erfüllt werden müssen, wäre ein Mindestzinssatz von zwei Prozent noch immer vorsichtig und möglich gewesen. Dafür hatte sich Travail.Suisse bereits in der BVG-Kommission stark gemacht.

Bundesrat setzt auf tiefe Verzinsung auf Vorrat

In den kommenden Wochen wird der Bundesrat die Botschaft zur Altersreform 2020 präsentieren. Angesichts der drastischen Senkung des Mindestumwandlungssatzes und weiteren Opfern, welche die Reform den Arbeitnehmenden abverlangt, hat der Bundesrat eine Chance verpasst, das Vertrauen der Versicherten mit einem positiven Signal zu stärken. Wie in der Vergangenheit liess sich der Bundesrat zu stark von möglichen künftigen Risiken und nicht von der Performance der Pensionskassen leiten. Das führt regelmässig zu sehr bescheidenen Mindestzinssätzen. So stiegen in den Jahren 2012 und 2013 die massgeblichen Aktienindizes (SMI, SPI und MSCI World) um 33 bis 46 Prozent an. Dem steht ein vom Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz von je 1.5 Prozent in diesem Zeitraum gegenüber. „Eine tiefe Verzinsung auf Vorrat wirkt nicht vertrauensfördernd“, sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. Sollten sich gewisse Risiken manifestieren, steigt auch die Bereitschaft der Versicherten, die Kosten mitzutragen. Dies allerdings nur, wenn sie bei guten Resultaten in Form einer anständigen Verzinsung ihres Alterskapitals beteiligt werden.

Quelle: Travail Suisse
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