Worum geht es bei der Altersvorsorge 2020?

Die Menschen werden immer älter und ihre Altersvorsorge muss länger halten. Dies stellt die Altersvorsorge vor neue Probleme. Die Finanzierung muss langfristig gesichert werden. Dazu prüft der Bundesrat Schritte, damit Ausgaben und Einnahmen auch in Zukunft ausgeglichen sind und künftige Generationen von den Sozialversicherungen profitieren können.

Basierend auf diesen Erkenntnissen hat Bundesrat Alain Berset die Leitlinien am 21. November 2012 geformt. Am 21. Juni 2013 hat der Bundesrat die folgenden Eckwerte verabschiedet:

Eckwerte der Reform “Altersvorsorge 2020″ (AV2020)

  • Das Referenzalter für Männer und Frauen ist 65, und zwar bei AHV und Pensionskasse
  • Gleitende und Teilpensionierung möglich ab 62 (aktuell 58 im BVG)
  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG von 6,8% auf 6,0% in Teilschritten
  • Beginn Sparprozessvor Alter 25
  • BVG-Lohnprozente für 25 – 34-jährige   7,0% (bleibt)
  • BVG-Lohnprozente für 35 – 44-jährige11,5% (aktuell 10%)
  • BVG-Lohnprozente für 45 – 54-jährige17,5% (aktuell 15%)
  • BVG-Lohnprozente für 55 – 65-jährige 17,5% (aktuell 18%)
  • Eintritt ins BVG bereits ab CHF 14’000 (statt ab CHF 21’060)
  • Waisenrenten werden erhöht
  • Renten für Witwen werden gekürzt, für kinderlose Witwen ganz aufgehoben
  • Zusatzfinanzierung in der AHV: maximal 2% Mehrwertsteuererhöhung
    +1,0% MWST ab 2020 / bei Bedarf +1,0% MWST ab 2030
  • Interventionsmechanismus (Schuldenbremse) bei der AHV
    (Autopilot wenn Fondsstand >70%; z.B. automatischer Teuerungsausgleich bei der AHV abschaffen)
  • Bundesbeteiligung wird neu definiert.

Details zu den Eckwerten AV2020 Schweizerische Eidgenossenschaft (PDF 21 Seiten)

Reaktionen auf die Eckwerte der Reform

(Quelle: Beobachter, Axel Springer Schweiz AG)

  • Die SVP fordert eine raschere Angleichung des Rentenalters für Mann und Frau auf 65 und eine Schuldenbremse bei der AHV, die nicht einseitig über Mehreinnahmen saniert werden soll.
  • Die SP meint, dass die Umwandlungssätze nicht angetastet werden dürfen und das höhere Rentenalter für Frauen werde erst diskutiert, wenn Lohngleichheit herrsche und Frühpensionierungen für alle Einkommen möglich seinen. Die SP fordert höhere AHV-Renten (AHV-Plus).
  • Die CVP möchte, dass der Umwandlungssatz nicht mehr gesetzlich, sondern nach einer technischen Formel festgelegt wird. Alle sollen bereits mit 20 in die zweite Säule einzahlen und das Alterskapital soll primär als Rente bezogen werden. Die CVP wehrt sich gegen Einsparungen bei der Witwenrente.
  • Die FDP möchte die Mittel (Erhöhung Rentenalter der Frauen) für die Stabilisierung der AHV verwenden. Die vorgesehene Schuldenbremse der AHV greife zu wenig. Zudem müssten in der ‘Beruflichen Vorsorge’ (BVG, Pensionskasse) die Parameter entpolitisiert und die Umverteilung (Anmerkung: von Erwerbstätigen zu Rentnern) gestoppt werden.
  • Die BDP hält es für einen Fehler am Referenzalter 65 festzuhalten. Sie fordert eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters, die sich automatisch der Lebenserwartung anpassen soll. Eine Vermischung von AHV (erste Säule) und BVG (zweite Säule) lehnt BDP ab.
  • Der SGB (Gewerkschaftsbund) will die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0% nicht hinnehmen. Der SGB will mit der Initiative ‘AHV-Plus’ höhere Renten durchsetzen. Er lehnt das höhere Rentenalter für Frauen (64 -> 65) sowie das Pensionierungsfenster 62/70 ab.
  • Der Arbeitgeberverband findet die Finanzierung über Mehreinnahmen sei einseitig und überrissen. Die Altersvorsorge müsse rascher reformiert werden und einzelne Teile müssten vorgezogen werden. Moderate Mehrwertsteuererhöhungen gäbe es nur, wenn auch das Rentenalter schrittweise angehoben werde.
  • Der Gewerbeverband findet die Reform drossle Konsum und Wirtschaftswachstum, weil sie nur auf Mehreinnahmen setze. Erwerbstätige koste die Reform CHF 1’000 pro Jahr. Man müsse das Rentenalter in Monatsschritten erhöhen.
  • Der Pensionskassenverband findet die Reform sei eine gute Diskussionsgrundlage. Das Fuder dürfe aber nicht überladen werden. Wichtig sei das Referenzalter 65, ein Umwandlungssatz von 6,0% und die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus. Abzulehnen sei, dass man erst mit 62 in Pension gehen darf.

NZZ, 22.03.2014: ‘SP stützt Berset nicht’

Die SP bleibt bei den Postionen (siehe oben).

Tagesanzeiger, 22.03.2014: Berset bangt um seine Rentenreform

Der SP-Bundesrat hält an einem Gesamtpaket fest, obwohl Wirtschaft und bürgerliche Parteien die Altersvorsorge etappenweise sanieren wollen. Möglicherweise verzichtet er auf Abstriche bei der Witwenrente und auf ein Mehrwertsteuerprozent. Im Natioanlrat droht ein ‘Nein’. Im Ständerat sind die Chancen intakt, dass bis Herbst 2015 die Reform zu Ende beraten wird.

Tagesanzeiger, 25.03.2014:

Arbeitgeberverband und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse will die Mehrwertsteuer um 0,6% erhöhen und die Beiträge in der Pensionskasse erhöhen. Ziel sei es, die Rentenhöhe für mindestens zehn Jahre zu garantieren. Das Rentenalter soll bei einer Schieflage der AHV um maximal 24 Monate (Alter 67) erhöht werden, wenn eine zusätzliche Erhöhung der MWST um 0,4% nicht genügt. Diese Massnahme würde die ‘Schuldenbremse’ von BR Berset ersetzen. Die Reform soll bereits im 2018 in Kraft treten.

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