Zweiter BVK-Prozess – Die CS im Fokus

Am Mittwochmorgen beginnt am Bezirksgericht Zürich die zweite Prozessrunde im Zusammenhang mit finanziellen Unregelmässigkeiten in der kantonalen Pensionskasse BVK. Hauptbeschuldigter ist diesmal nicht mehr Daniel Gloor, der frühere Anlagechef der BVK, sondern dessen Studienfreund Alfred Castelberg. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-jährigen Finanzfachmann mehrfachen gewerbsmässigen Betrug und Urkundenfälschung vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Bereits im ersten BVK-Prozess, bei dem es in erster Linie um Bestechung ging, war Castelberg mit 2½ Jahren Haft bestraft worden.

Neben ihm sind vier (ehemalige) Mitarbeiter der Credit Suisse (CS) angeklagt, für die jeweils bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen beantragt sind. Die Hauptverhandlung dürfte aber auch ein Schlaglicht auf die Vorgänge innerhalb der CS werfen. Die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Tatbestände gehen auf die Jahre 1999 bis 2003 zurück, die Zeit der Hochblüte von Retrozessionen. Eine der zentralen Fragen wird sein, wie weit derartige Provisionszahlungen, die in die Kasse der Bank und nicht in jene der Pensionskasse flossen, vertraglich abgesichert waren.

Ähnlich ist die Ausgangslage bei den sogenannten Kursschnitten, geringfügigen Kurskorrekturen bei Kauf- und Verkaufsgeschäften zugunsten der Bank, die sich angesichts der Kapitalmacht der BVK zu erklecklichen Beträgen summierten. Ein besonders krasses Beispiel datiert von November 2002. Damals erteilte Anlagechef Gloor die Order, fast 3,9 Millionen CS-Aktien aus dem Portfolio der Pensionskasse zu verkaufen. Die Transaktion hatte bei einem Kurs von rund 29 Franken ein Volumen von fast 115 Millionen Franken, wofür sich die CS dank einem Kursschnitt 4,364 Millionen Franken oder fast 4 Prozent gutschreiben liess.

Persönlich mit solchen Machenschaften bereichert haben soll sich einzig Castelberg. Er arbeitete zunächst in der CS selber, später nahm er das Mandat für die BVK extern wahr. Die Staatsanwaltschaft verlangt von ihm für den geltend gemachten Vermögensvorteil die Rückzahlung von 813 000 Franken. Die übrigen Mitbeschuldigten profitierten zwar nicht direkt von den strittigen Buchungen, diese hatten aber signifikante Auswirkungen auf ihren Bonus. Die Staatsanwaltschaft führt in der Anklageschrift das Beispiel des Chefs der Handelsabteilung an. Dieser erhielt 2002 einen Bruttolohn von 200 000 Franken, daneben wurde ihm, auch dank den mit der BVK generierten Erträgen, ein Bonus von über 600 000 Franken ausbezahlt.

In einem aussergerichtlichen Vergleich hatte die CS den Kanton Zürich bereits vor zwei Jahren mit annähernd 19 Millionen Franken entschädigt. Gemäss damaliger Sprachregelung handelt es sich dabei um den Schaden, den Mitarbeiter der CS mit betrügerischen Kursmanipulationen angerichtet haben. 90 Prozent des Schadens seien zulasten der BVK gegangen, der Rest zulasten der kantonalen Gebäudeversicherung. Die beschuldigten CS-Mitarbeiter plädieren allerdings auf unschuldig mit dem Argument, die Transaktionen seien intern bewilligt gewesen. Der Hauptbeschuldigte Castelberg, der zwei Monate in Untersuchungshaft war, verweigerte bis anhin jegliche Aussage.

Quelle: NZZ

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