Finanzielle Leistungen bei Unfall

Geldleistungen bei Unfall

Taggelder als Lohnersatz

Berufsunfall ist obligatorisch versichert, Nicht-Berufsunfall obligatorisch ab acht Stunden Arbeitszeit die Woche. Dabei beträgt die Wartefrist bis zum Taggeld zwei Tage. Für den Unfalltag und die beiden Karenztage ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 80% des Einkommens zu vergüten. Die Höhe des Taggeldes beträgt ebenfalls 80% des versicherten Lohnes.

Bei Unfall während der Arbeitslosigkeit entspricht das Taggeld den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung. Diese Leistungen erlöschen, sobald die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt wird oder dem Beginn einer Invalidenrente.

Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit werden die Leistungen entsprechend angepasst.

Bei obiger Abbildung handelt es sich um Minimalleistungen nach Gesetz. Ein Arbeitgeber ist selbstverständlich frei, bessere Leistungen zu gewähren.

Invalidenrente

Die Invalidenrente aus IV beträgt maximal 80% des versicherten Verdienstes. Zusammen mit der Rente aus dem UVG werden maximal 90% des versicherten Lohnes gedeckt. Sollten die Leistungen aus UVG und IV nicht 90% ergeben, übernimmt die berufliche Vorsorge komplementär bis zu dieser Höhe. Versichert sind aus UVG Einkommen bis maximal CHF 148`200.

Beim Erreichen des AHV-Alters wird die IV-Rente durch die AHV-Rente abgelöst. Die Leistungen aus dem UVG bleiben bestehen. IV-Renten werden erst ab einer Invalidität von mindestens 40% ausgerichtet.

Integritätsentschädigung

Die Integritätsentschädigung ist eine Geldleistung, welche den (teilweisen) Verlust eines Körperteils oder eine psychische Beeinträchtigung durch Unfall und damit eine körperliche oder psychische Einschränkung der Lebensqualität ausgleichen soll.

Dabei handelt es sich um eine einmalige Zahlung. Die Bemessung erfolgt in Skalen, welche in der Verordnung über die Unfall-Versicherung festgehalten sind. Integritätsentschädigungen sind steuerfrei.

UVG 4. Abschnitt: Integritätsentschädigung