Rentenklau im BVG – Der Betrug im grossen Stil

Im Frühling 2010 hat das Schweizer Volk über einen reduzierten Umwandlungssatz abgestimmt und diesen mit einer Mehrheit von fast 73% abgelehnt. Vor allem von der Linken war im Vorfeld die Reduktion als Betrug an den Versicherten und als Rentenklau gebrandmarkt worden. Schon einen Tag später beklagte sich der „Beobachter“ in einem Bericht, dass die Politik nicht alle Umwandlungssätze fixiert habe und monierte, die Versicherten im Überobligatorium würden enteignet.

Enteignung – aber richtig

Die Aussage ist richtig. Es findet eine Enteignung statt: eine Enteignung der jungen Beitragszahler. Dabei macht es den Anschein, das Ausmass und die Tragweite der Umverteilung sei nur in Fachkreisen bekannt. Ein Beispiel: als Folge der tiefen Zinssätze wurde der technische Zinssatz von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten bei 2.75% festgelegt. Der technische Zins ist derjenige Zins, mit welchem ein Vorsorgekapital aufgrund erwarteter zukünftiger Erträge abgezinst-, und für zukünftige Rentenleistungen reserviert wird. In der Vergangenheit lag der technische Zins bei vier Prozent. Als Faustregel gilt für 1% Reduktion auf dem technischen Zins eine Zunahme der Reservierungen um 10%. Bei einem angenommenen Rentnerbestand einer Vorsorgestiftung von 100 Personen und einer Reservierung von CHF 40 Mio., hat die Reduktion eine zusätzliche Reservierung von CHF 4 Mio. zur Folge. Dieses Geld stammt aus dem Vermögen der Kasse und wird hauptsächlich durch Anlageerträge aufgebaut. Diese Erträge gehören aber genauso den noch aktiven Versicherten, denen sie in der Folge nicht mehr gutgeschrieben werden können. Der sogenannte dritte Beitragszahler, die Vermögenserträge, fehlen für zukünftige Leistungen der jungen Bevölkerung.

Ein Verlust von CHF 76`000.— pro Rentner

Ein Umwandlungssatz berechnet sich aus verschiedenen Wahrscheinlichkeiten. Der Wahrscheinlichkeit des Todes nach Pensionierung, der Wahrscheinlichkeit einer Witwenrente und der einer Kinderrente sind die Wesentlichen. Grundlage dieser Wahrscheinlichkeiten sind Beobachtungen einer grossen Anzahl von Versicherten. Diese statistischen Daten werden von mehreren Pensionskassen für die Untersuchung zur Verfügung gestellt. Es gibt mehrere solcher Erhebungen, eine davon sind die „Technischen Grundlagen BVG 2010“. In diesen Grundlagen ist ebenfalls ein technischer Zins mit einberechnet.
Betrachten wir das BVG-Obligatorium. Gemäss diesem hat ein Arbeitnehmer am Ende seiner beruflichen Tätigkeit rund CHF 300`000 angespart. Mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8% erhält er eine lebenslange Rente von jährlich CHF 20`400. Berechnen wir nach der Grundlage BVG 2010 und einem technischen Zins von marktgerechten 2%, ergibt dies einen Umwandlungssatz von 5.42%. Die – statistisch betrachtet – viel zu hohe Rentenleistung hat einen Verlust von CHF 76`000 pro Rentner für die Pensionskasse zur Folge. Für dieses Geld kommen die Berufstätigen auf und garantieren bei Unterdeckung der Kasse die Sanierungsbeiträge.

Die Konsequenzen

Wie bei einem betriebswirtschaftlich geführten Unternehmen steht in einer Pensionskasse der Cash-Flow, also das richtige Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben, im Vordergrund. Durch zu hohe Rentenzahlungen fliessen grosse Vermögenswerte den Rentnern zu. In einer schlechten Marktlage, in welcher dieser Abfluss durch die Anlagerenditen nicht aufgefangen werden kann, hat dies die Reduktion des Deckungsgrades bis hin zur Unterdeckung zur Folge. Anstatt jedoch die Umwandlungssätze zu senken, beginnen einige Pensionskassen bereits, teilweise nur noch den Bezug von Kapital anstelle einer Rente zu ermöglichen. Das Risiko des langen Lebens wird so an die Versicherten übertragen und zwar gerade denjenigen, welche über lange Jahre durch die Umverteilung die Rentner mitfinanziert haben. Weitere Massnahmen sind bereits angekündigt. An die unpopuläre, aber dringend notwendige, korrekte Anwendung des Umwandlungssatzes, trauen sich hingegen nur wenige Pensionskassen-, und in der Politik niemand heran.

 

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